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Wie Umzugs- Zustimmung einklagen?

Thema: Wie Umzugs- Zustimmung einklagen?

Hallo ihr Lieben, ich muss mit meinen Kindern umziehen, da der Vater die Teilungsversteigerung unseres Hauses beantragt hat, welches ich eigentlich kaufen möchte. Nun habe ich endlich 35km entfernt eine Wohnung gefunden. Der Vater möchte dem Umzug jedoch nur zustimmen, wenn er die Kinder die Hälfte der Ferien haben darf. Die Kindern möchten dies jedoch nicht, was dem Vater aber egal ist. Nun meine Frage zum einklagen der Zustimmung. Hat dies schonmal jemand ohne Anwalt gemacht? Bzw. wo und wie macht man dies? Da die Zeit leider rennt und der Umzug schon in knapp 2 Monaten wäre muss es schnell gehen Ich danke euch, für eure Hilfe!

von Alexis86 am 06.02.2021, 13:56



Antwort auf Beitrag von Alexis86

Ich rate Dir dringend ab, das ohne kompetente Beratung durch eine Anwältin zu machen. Das kann ganz mächtig schief gehen und dann hast Du ein echtes Problem.

von Berlin! am 06.02.2021, 16:10



Antwort auf Beitrag von Alexis86

Wie alt sind die Kinder?

von Fru am 06.02.2021, 19:40



Antwort auf Beitrag von Fru

Die Kinder sind 4 und 6.

von Alexis86 am 06.02.2021, 20:07



Antwort auf Beitrag von Alexis86

Ich glaube nicht, dass Kinder mit viert und sechs sowas entscheiden können..

von Fru am 07.02.2021, 08:09



Antwort auf Beitrag von Fru

Und die halben Ferien sind doch völlig normal und Wz. Du arbeiten gehen solltest, wirst Du das irgendwann auch brauchen, so viel Urlaub wie es Ferien gibt, hat nämlich niemand

von Fru am 07.02.2021, 08:10



Antwort auf Beitrag von Fru

Meine Kinder gehen noch bis 13.30Uhr in den Hort und da sind automatisch die Ferien mit dabei.

von Alexis86 am 07.02.2021, 17:22



Antwort auf Beitrag von Alexis86

Jetzt bin ich mal ganz gemein ud sage: stimm doch einfach zu. Erst mal umziehen... und ob die "halbe-Ferien-Regel" auf Dauer betand hat muss man dann sehen. Insbesondere wenn die Kids sich querstellen. ABER 4- und 6-jährigen gäbe ich da auch nicht viel Mitspracherecht. Es ist wichtig dass sie so viel Zeit wie möglich mit dem Papa verbringen, insofern steht der Regelung auch nicht im Wege. Das wird sich einspielen müssen.... aber bis dahin bist Du ja schon lange umgezogen... VG D

von desireekk am 06.02.2021, 20:28



Antwort auf Beitrag von desireekk

Genauso... Trotzdem würde ich mich rechtlich nach hinten absichern, mit einem anwaltlichen beistand . Man weiß nie , mit was der andere um die Ecke kommt ,dass ueberrumpelt einen und man kann nicht adäquat handele

Mitglied inaktiv - 06.02.2021, 21:56



Antwort auf Beitrag von Alexis86

Nur den Umzug oder das der Vater nicht so viel Umgang bekommt wie er möchte? Wenn es dir nur um den Umzug ginge, kannst du dem doch zustimmen - zumal sich erst noch zeigen wird, ob er dann tatsächlich die halben Ferien betreuen wird/will. Davon abgesehen, ist die Aufteilung der Ferien eher normal bei Umgangsregelungen. Das die Kids in der Ferienbetreuung sind, ist doch total unerheblich. Wenn der Vater die Hälfte der Zeit die Kinder betreut, kann er das handhaben wie er möchte/kann. Mit Betreuung oder eben ohne. Das die Kids das nicht wollen, ist in dem Alter eher unerheblich. Das wird eher darauf hinauslaufen, dass DU als Mutter den Kindern den Umgang positiv verkaufen musst und dahin gehend auf die einwirken solltest, dass sie eben beim Vater sind. Das der Vater dich damit erpressen will ist tatsächlich natürlich nicht toll - andererseits: warum meint er, dass er ansonsten die Kinder in den Ferien eben nicht die Hälfte der Zeit bekommen würde? Ich kann mich natürlich täuschen, aber für mich hört sich das eher danach an, dass du den Umgang möglichst gering halten möchtest. Das ist aber nicht im Sinne der Kinder, die ein Recht auf beide Eltern haben. Ich verstehe also nicht so recht, warum es so schlimm wäre, einer eher üblichen Ferienregelung bei getrennt lebenden Eltern zuzustimmen. Wie gesagt: ob er das letztendlich wirklich durchzieht, wird sich ja noch zeigen. Und evt. bist du auch ganz froh, wenn du genau nicht die Probleme hast, die andere AE´s haben mit Ferien und nicht genug Urlaub.

von cube am 08.02.2021, 09:38



Antwort auf Beitrag von Alexis86

Hallo , ich bin jetzt auch mit meinem kleinen Mann aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Ward bzw. seid ihr verheiratet? Wenn nicht, kannst du dich eventuell ohne der Zustimmung des Vaters ummelden. Denn mir wurde beim Ummelden gesagt (hatte die Kopie vom Kindsvater vergessen), dass man nur die Einverständnis beim ersten Umzug braucht und nur, wenn man beim gemeinsamen Sorgerecht das auch beim Bürgeramt mitgeteilt hat. Ansonsten kannst du ohne Probleme 75 km vom vorherigen bzw. noch jetzigen Wohnort umziehen.

von xoxoJule am 13.02.2021, 00:03



Antwort auf Beitrag von Alexis86

Offensichtlich hat er Angst, dass du ihn die Kinder vorenthalten und den Umgang blockieren willst. Und nach dem was du schreibst ist das auch nicht unbegründet. Jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien ist normal und steht ihm zu. Raus kommst du da nur, wenn er die Kinder misshandelt oder vernachlässigt. Dass die Kinder mit 4&6 das sagen, von dem sie denken, dass du es hören möchtest (mag nicht zu Papa), ist ganz normal und zählt nicht. Theoretisch kann der kindervater den Ungang auch gerichtlich durchsetzen. Es bringt dir also überhaupt nichts, Dich hier quer zu stellen!

von kirshinka am 13.02.2021, 08:50



Antwort auf Beitrag von Alexis86

Hallo, falls es jemanden interessiert, wie die Sache bei uns ausging... Ich habe einen Eilantrag vor Gericht gestellt und die Unterschrift wurde ersetzt, da wir ja jetzt schon im April umziehen wollen. Hatte zuerst beim Jugendamt angerufen und die Dame hat mir dann gesagt, dass ich einen Eilantrag stellen soll. Vater durfte Stellung nehmen, hat noch ein paar Erpressungswünsche vor Gericht angegeben, hat noch dazu eine alte Adresse angegeben, da er nicht möchte, dass ich weiß wo er wohnt und die Sache war erledigt. Letzten Freitag habe ich die Zustimmung bekommen. Vielen Dank für eure Ratschläge!

von Alexis86 am 02.03.2021, 15:58