Für alleinerziehende Eltern

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von dhana  am 22.01.2013, 19:08 Uhr

Kindergartenpflicht?

Hallo,

mein Sohn war sein Vorschuljahr an der SVE (Schulvorbereitenden Einrichtung) der Sprachheilschule.

Und uns wurde damals mitgeteilt, das die Aufnahme in die SVE einer Einschulung gleichkommt und somit eine "Schulpflicht" besteht - abwesenheit ohne Grund (oder zum Ausschlafen) war dann nicht erlaubt.
Wobei dort in der Gruppe auch schon 3jährige waren - die dann sozusagen der Schulpflicht unterlagen - weil die SVE zur Sprachheilschule gehört.
Er war nicht zurückgestellt.

Kann es sein, das Dein Sohn die Rückstellung mit sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen hat - und so in eine Art Schulpflicht hineingerutscht ist? Aber dann hättest du eigentlich deutlich darüber informiert werden müssen.

Meinen jüngsten Sohn hab ich zurückstellen lassen - er blieb ganz normal im Kindergarten (hatte auch eigentlich keinen Förderbedarf, war halt einfach noch recht jung) - der hatte definitv keine Schulpflicht in dem Kindergartenjahr.

Gruß Dhana

 
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