Für alleinerziehende Eltern

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von Mutti69  am 22.01.2013, 10:39 Uhr

Ich gehe davon aus, dass das Kind bereits *schulpflichtig* ist?

In der Tat ist es schwierig ein bereits schulpflichtiges Kind zurück zu stellen. Faktisch gibt es dies kaum noch und wenn, dann aus gesundheitlichen Gründen.

Manche Bundesländer oder Gemeinden sind dann sehr pfiffig und findig im Umgehen der Pflicht zur Einschulung in eine Regelschule und die Kinder besuchen eine sog. Vorklasse oder eine anders geartete vorschulische Maßnahme.

Könnte es sein, dass auf dem Papier dein schulpflichtiges Kind (?) an einer vorschulischen Maßnahme teilnimmt?

Wenn dem so ist, dann hat sie den Status einer Schulveranstalltung und es besteht sowas ähnliches wie eine *Schulpflicht*.

Sicher wird das nicht so eng ausgelegt werden, aber bei wirklich sehr großen Fehlzeiten - und du scheinst ja einiges angesammelt zu haben - könnte es sein, dass es Probleme gibt.

LG

 
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