Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mamafürvier am 09.08.2010, 12:43 Uhr

Keks10

Wohnung ist angemessen (schrieb sie im RUB). Das sollte schon kein Thema mehr sein. ALG1 und 2 gibts nicht... dann hat sie nur ALG2.
Wichtig wäre natürlich, daß ER nicht mehr im Mietvertrag steht und du anchweisen kannst, daß du in der Wohnung nun allein mit Kind lebst.
Wichtig ist auch, daß du schon was schriftliches über den Unterhalt hast, denn der wird dem Kind als Einkommen angerechnet.
Kopf hoch, alles halb so wild und Antrag auf ALG2 stellen.

 
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