Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fru am 09.08.2010, 12:30 Uhr

Keks10

Die Frage ist da, ob man nicht das ALG I beantragen muß und dann das H4 aufstockend bekommt? Weil der Anspruch auf ALG I ja definitiv da ist, der muß sicher erst ausgeschöpft werden.
Ich würde da gar nicht groß telefonieren, geh zur ARGE (oder wer auch immer bei Euch dafür zuständig ist) und laß Dich persönlich beraten!

Wenn Du in der Wohnung bleibst, ist sie angemessen?

LG

 
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