Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 09.08.2010, 18:45 Uhr

Beides beantragen...

Zunächst einmal: Natürlich kann man grundsätzlich ALG I UND ALG II beziehen. ALG I ist eine vorrangige Leistung, die sogar ausgeschöpft werden MUß, bevor der Lebensunterhalt komplett aus dem SGB II bewilligt wird.

Grundsätzlich stehst Du ja dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung, lediglich die Kindesunterbringung ist ungeklärt, insofern könnte durchaus ein Anspruch auf ALG I bestehen. Deshalb unbedingt jetzt bereits den entsprechenden Antrag stellen. Spätestens dann, wenn der Antrag auf ALG II geprüft wird stellt sich dort die Frage, ob und in welcher Höhe Anspruch auf ALG I besteh, und dann mußt Du einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid hinsichtlich des ALG I vorlegen können.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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