Geschrieben von Ralph am 09.08.2010, 18:45 Uhr |
Beides beantragen...
Zunächst einmal: Natürlich kann man grundsätzlich ALG I UND ALG II beziehen. ALG I ist eine vorrangige Leistung, die sogar ausgeschöpft werden MUß, bevor der Lebensunterhalt komplett aus dem SGB II bewilligt wird.
Grundsätzlich stehst Du ja dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung, lediglich die Kindesunterbringung ist ungeklärt, insofern könnte durchaus ein Anspruch auf ALG I bestehen. Deshalb unbedingt jetzt bereits den entsprechenden Antrag stellen. Spätestens dann, wenn der Antrag auf ALG II geprüft wird stellt sich dort die Frage, ob und in welcher Höhe Anspruch auf ALG I besteh, und dann mußt Du einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid hinsichtlich des ALG I vorlegen können.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- Arbeitslosengeld oder Hartz 4? - Dreamy 09.08.10, 11:45
- Re: Arbeitslosengeld oder Hartz 4? - Keks10 09.08.10, 11:53
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- Beides beantragen... - Ralph 09.08.10, 18:45
- Re: Arbeitslosengeld oder Hartz 4? - Keks10 09.08.10, 11:53
Blut abnehmen
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Habt Ihr einen Freund? Wenn ja, wie habt Ihr ihn gefunden? Ist es was Ernstes?
Kika sommertour2010 *uff*total blöd
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Lohnabrechnung...???
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Schulranzen und irgendwie ist immer was, was Geld abbpumpt... epddwnb