Für alleinerziehende Eltern

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von angry.me  am 05.02.2013, 17:48 Uhr

Jepp, das kommt ja noch hinzu... :-)

erstens das.
Zweitens ist, wie gesagt, ein 12-Jähriger durchaus in der Lage, sich selbst eine Meinung zu bitten und
Drittens stellen die Next als auch die Nichtbekanntgabe einer Adresse hier keine Kindeswohlgefährdung dar.

 
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