Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 30.06.2010, 10:59 Uhr

Ist es gesetzl. geregelt...

...ab welchem Alter man Kinder über einen Zeitraum von ca. einer Woche alleine zuhause lassen kann?

Bzw. andersrum, gibt es ein Gesetz, dass Eltern verbietet, Kinder unter einem bestimmten Alter alleine zuhause zu lassen?

 
8 Antworten:

Re: Ist es gesetzl. geregelt...

Antwort von Suka73 am 30.06.2010, 11:01 Uhr

DU WILLST DOCH NICHT ETWA ??????? SCHÄÄÄM DICH

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Re: Ist es gesetzl. geregelt...

Antwort von Curly-Cat am 30.06.2010, 11:09 Uhr

Na klar, habe vier Wochen Dom. Rep. gebucht und nun sagt jeder, das Kind darf solange nicht alleine zuhause bleiben...!?

Nein, niemals, ich doch nicht, aber im Bekanntenkreis kam diese Frage auf. Habe schon gegooglet, aber nix gefunden.

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Re: Ist es gesetzl. geregelt...

Antwort von vallie am 30.06.2010, 11:18 Uhr

wenn man im teenieforu so liest, dann würde ich mal sagen, je nach kind so ab 16. ob es das ein gesetz eindeutig regelt---keine ahnung.
eine freundin meiner tochter ist seit sie 12 ist am woe allein, weil muddi da mit neulovi in die ferienwohnung reist.

MEINE kinder bleiben vor 18 nicht länger als ein paar stunden allein.

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Re: Ist es gesetzl. geregelt...

Antwort von Suka73 am 30.06.2010, 11:21 Uhr

ich war mit 15 das erste Mal eine Woche alleine, habe eine Party nach der nächsten geschmissen... wirklich WOHL hab ich mich nicht dabei gefühlt, um ehrlich zu sein. Hab doch meine Eltern schon sehr vermisst (die waren damals in Portugal, neue Freiheiten nach Grenzöffnung) Kommt sicherlich auch immer aufs Kind drauf an.

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Re: Ist es gesetzl. geregelt...

Antwort von spiky73 am 30.06.2010, 11:44 Uhr

hallo cat,

keine ahnung, wie hieb- und stichfest diese aussage ist, aber mir hat mal einer der polizisten, mit denen wir von der arbeit her ja zu tun haben, mal erzählt, dass nicht dass alleine lassen an sich konsequenzen hat, so lange eben auch nichts passiert, und an eine altersgrenze sei das auch nicht gebunden.

soll heissen, wenn du dein kind, egal ob 2, 10 oder 16 alleine lässt, das kind ist brav und beschäftigt sich selbst, kann dir niemand einen strick draus drehen.

sobald aber das kind sich derart "beschäftigt", dass es erst die nachbarskatze grillt, dadurch das haus anzündet, im schreck vom balkon stürzt und im fall noch ein parkendes auto demoliert, bist du eben dran. weil du deine aufsichtspflicht verletzt hast.

ist halt ein zweischneidiges schwert, das...

liebe grüsse,
martina
*schwitz*

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Re: Ist es gesetzl. geregelt...

Antwort von +emfut+ am 30.06.2010, 11:58 Uhr

Gesetzlich regelt das die Aufsichtspflicht - und die ist im Gesetz selber recht schwammig formuliert.

Sinngemäß hat man eine gesetzliche Aufsichtspflicht in "dem Kind angemessenen Rahmen". Man muß als Aufsichtspflichtiger also aufs Kind schauen und sich überlegen, ob das diesem speziellen Kind zumutbar ist - unabhängig vom Alter.

Das finde ich auch angemessen. Ein ADHS-Kind wird man später mal für ein paar Stunden alleine lassen als ein gesundes Kind, ein Stadtkind kann man mit 9 oder 10 alleine U-Bahn-Fahren lassen, ein Dorfkind eher nicht, dafür kann ein Dorfkind sicher früher alleine im Wald herumstreunen als ein Stadtkind.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, Fumi für eine Woche alleine zu lassen, auch in 2 Jahren nicht. Nicht etwa, weil sie die Wohnung zerlegt, sondern weil sie in vielen Dingen sehr unsicher ist. Ich glaube auch nicht, daß sie das wollen würde. (Mal für einen Abend oder Tag ist sie sehr gerne alleine - da kann sie genießen, daß weder Temi noch ich ihr auf den Zeiger gehen. Aber spätestens nachts braucht sie dann doch jemanden, der Spinnen erlegt und sie bei Albträumen tröstet.) Aber frag mich in 2 Jahren noch mal - vielleicht sieht die Welt dann für sie und mich ganz anders aus.

Gruß,
Elisabeth.

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Danke an Euch!

Antwort von Curly-Cat am 30.06.2010, 13:08 Uhr

Wie gesagt, ich kann es mir auch nicht vorstellen, mein Kind eine ganze Woche alleine zu lassen. Ich war 15, als meine Eltern mal verreist waren, allerdings haben da mein erwachsener Bruder und seine damalige erwachsene Freundin noch in unserem Haus gewohnt. Früher und vor allem auf dem Dorf war das sowieso anders, da war ja meißt noch mehr Familie in nächster Nähe und bei den Nachbarn ging man auch ein und aus. Heute sind die Familien wesentlich kleiner, wo lebt denn noch zB die Oma oder eine Tante mit im Haus!?

Würde eine Familie nun die Kinder zuhause lassen, ist es ok, solange nichts passiert. Wenn was passiert, können die Eltern sowohl straf- als auch zivilrechtlich belangt werden. So lese ich es im Paragraphen. Ganz zu schweigen von den Schuldgefühlen, wenn was ganz anderes passiert. Rein rechtlich könnte man aber die Aufsichtspflicht auf jemanden übertragen, oder? Muß dieser jenige dem Zustimmen?

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Re: Danke an Euch!

Antwort von Mack4 am 30.06.2010, 20:26 Uhr

Ich habe meinen Sohn mit gerade 17 Jahren das erste Mal fast eine Woche daheim gelassen, da er keinen Bock auf einen Silvestertrip mit uns hatte. Es ging alles gut, er hat es genossen und die Wohnung war auch in Ordnung. Aber wie die Rechtsgrundlage ist weiß ich auch nicht, nehme aber an es gibt keine.

LG Sylvia

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