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Geschrieben von jani1 am 12.08.2008, 14:32 Uhr

hochzeit und adoption

hallo ihr lieben,ich hab wiedermal eine frage die mir auf der seele brennt

wenn wir heiraten u der leibliche vater die adoption bewilligt heißt jani dann wie wir oder behält er meinen familiennamen?

 
8 Antworten:

Re: hochzeit und adoption

Antwort von Suka73 am 12.08.2008, 14:57 Uhr

also soweit ich das in erinnerung habe - sowohl als auch, beides ist möglich. dass das kind den namen der mutter behält ODER dass das kind den namen des vaters annimmt... ansonsten macht es doch so, dass dein freund erst adoptiert und ihr dann heiratet...

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Re: hochzeit und adoption

Antwort von jani1 am 12.08.2008, 15:11 Uhr

und wie heißt er dann?also ich möchte gerne das wir drei dann nach der hochzeit alle gleich heißen u nicht mein sohn als einziger mein familiennamen trägt

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Re: hochzeit und adoption

Antwort von Suka73 am 12.08.2008, 15:17 Uhr

???

dein sohn kann, sofern ich richtig informiert bin !!!, den namen deines freundes/bald-mannes ab adoption annehmen, egal ob ihr schon verheiratet seit oder nicht. hat meine freundin auch so gemacht (nur, dass der typ nicht adoptieren mußte sondern der vater war) - beide heißen L und meine freundin heißt W.
sprich am ende werdet ihr irgendwann alle gleich heißen !

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Re: hochzeit und adoption

Antwort von jani1 am 12.08.2008, 15:29 Uhr

danke das wollte ich hören

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Re: hochzeit und adoption

Antwort von Suka73 am 12.08.2008, 15:36 Uhr

das kind heißt so wie du momentan, oder? also nicht so wie der leibliche vater?

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Re: hochzeit und adoption

Antwort von Leena am 12.08.2008, 17:16 Uhr

Als mein jetziger Partner und ich geheiratet haben, haben wir eine sogenannte "Einbenennung" gemacht, d.h. mein Kind konnte unseren neuen Familiennamen direkt annehmen. Ging relativ problemlos, da ich alleiniges Sorgerecht hatte (musste das durch Bescheinigung des Jugendamtes nachweisen) und das Kind meinen bisherigen Nachnamen hatte. Beim gemeinsamen Sorgerecht oder beim Namen des Vaters wäre das nur mit Zustimmung des Vaters gegangen, bzw. die Einwilligung hätte ggf. gerichtlich ersetzt werden können...

Den Adoptionsantrag für die Stiefelternadoption konnte mein Mann dann nach rund einem Jahr Ehe stellen, vorher nicht. Die Adoption dauerte dann rund 9 Monate vom Antrag beim Notar über zwei Termine beim Jugendamt samt Stellungnahme bis zum Termin beim Richter.

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Re: hochzeit und adoption

Antwort von jani1 am 12.08.2008, 17:33 Uhr

ja das kind heißt wie ich...der leibliche vater hat sich nicht einmal blicken lassen

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Re: hochzeit und adoption

Antwort von LeRoHe am 12.08.2008, 19:33 Uhr

Adoption ohne verherige Heirat geht nicht. Außerdem muss man mindestens ein Jahr verheiratet sein, bevor man auch überhaupt daran denken kann, ans Vormundschaftsgericht heranzutreten.

Einbennen kannst du dein Kind jederzeit, aber ich würde mir scharf überlegen, ob man wirklich ohne vorherige Heirat dem Kind den Namen vom Freund geben will.


Wir heiraten im Oktober, lassen meinen Sohn einbenennen und werden dann nach nem Vierteljahr beim Jugendamt vorstellig werden und uns Unterlagen, Erkundigungen bezüglich der Stiefkindadoption einholen.

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