Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 21.04.2016, 10:31 Uhr

Hmm, weiß nicht ob och hier richtig bin. ..

Nein, er muss erst ab dem Zeitpunkt zahlen, ab dem Unterhalt offiziell gefordert wird. Dafür reicht aber auch eine formlose Aufforderung schriftlicher, nachweisbarer Natur.

 
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