Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 21.04.2016, 16:47 Uhr

Hmm, weiß nicht ob och hier richtig bin. ..

Wahrscheinlich schon, außer es wurde doch mal eine nachweisbare Forderung zugestellt, vor 12 Jahren? Auserdem dürfen die Kinder mit 18 selber nochmal mit dem Anwalt Geld eintreiben gehen, auch rückwirkend ist das für das Kind nicht chancenlos.

Wie schäbig vom Vater...

 
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