Geschrieben von leaelk am 07.06.2017, 7:26 Uhr |
Hin und Her gerissen....
Hallo,
normalerweise bekommt man bei gemeinsamen Sorgerecht KEIN alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und die von Dir genannten Gründe dürften dafür auch nicht ausreichend sein.
Ich selber habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil mein Ex-Mann und ich zusätzlich zu den "normalen" Scheidungsformalitäten eine außergerichtliche Vereinbarung getroffen haben, die ein Notar für uns aufgesetzt hat und die bei der Scheidung verlesen und damit rechtsgültig wurde.
Wir haben uns auf diese Lösung einvernehmlich geeinigt.
Rein rechtlich hätte ich keinen Anspruch darauf gehabt.
Letztlich ändert das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht aber auch nicht so unendlich viel.
Richtig weit weg ziehen kann ich auch damit nicht, weil das Umgangsrecht gewahrt bleiben muss.
Die Unterschriften von meinem Ex-Mann brauche ich trotzdem für viele Dinge, denn das ist Teil des gemeinsamen Sorgerechts.
Ich würde eher daran arbeiten, eine Elternebene zu finden.
Auf der Paarebene seid ihr gescheitert und trotzdem seid ihr Eltern.
Das ist harte Arbeit, trotz Scheidung gemeinsam Eltern zu bleiben, aber es ist generell möglich.
Reden und Kompromisse gehören dazu.
LG leaelk
- Hin und Her gerissen.... - JungeMamix3 06.06.17, 11:28
- Re: Hin und Her gerissen.... - erlentrillich 06.06.17, 12:50
- Re: Hin und Her gerissen.... - Birgit22 06.06.17, 13:29
- Re: Hin und Her gerissen.... - desireekk 06.06.17, 16:13
- Re: Hin und Her gerissen.... - leaelk 07.06.17, 7:26
- Re: Hin und Her gerissen.... - Ivette 07.06.17, 10:37
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