Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ivette am 07.06.2017, 10:37 Uhr

Hin und Her gerissen....

Hallo,

es gibt die Möglichkeit, auch nur Teile vom Sorgerecht auf den anderen Elternpart zu übertragen. Bei euch wäre es dann die gesundheitliche Sorge, die dir übertragen werden könnte. Somit bräuchtest du in Gesundheitsdingen nicht mehr die Unterschrift des KVs.

Die fehlenden Unterschriften, die nicht wahrgenommenen Termine, würde ich genau dafür dokumentieren!

Ich bezweifle stark, dass ein Gericht dir einen Wegzug von 30 - 50 km untersagen würde. Das ist wirklich keine Distanz, die den Umgang erschwert. Lass dich vom KV nicht verunsichern.

Ein Gespräch beim Jugendamt wäre außerdem ratsam, wo ihm klargemacht wird, dass gemeinsames Sorgerecht kein Druckmittel darstellt, sondern Verantwortung. Sollte er zu diesem Termin nicht kommen, siehe es als weiteren Pluspunkt für dich.

Grundsätzlich solltet ihr beide die Paarebene verlassen und auf Elternebene kommunizieren. Aus eigener Erfahrung weiß ich leider, wie schwer das ist, und wenn nur einer auf Elternebene kommuniziert es auch entsprechend aussichtslos ist.

Alles Gute!

 
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