Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 15.09.2014, 21:03 Uhr

Hilfe! So viele Fragen...

Hallo Susanne,

na dein (Ex)mann ist ja überaus kooperativ. Und nein, natürlich kann er nicht einfach Frau und 3 Kinder an die Luft setzen, um sich ein schönes Leben zu machen.

Jeder Richter würde erstmal der Person, die die Kinder behält die Wohnung zusprechen.

Aber mal zu den Fakten. Die Wohnung gehört euch beiden? Abbezahlt oder noch laufende Finanzierung?

Kannst du die Wohnung alleine mit allen anfallenden Kosten selber tragen? Er wohl eher nicht, da sein Gehalt beträchtlich geschmälert werden wird durch Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt/Trennungsunterhalt an dich.

De Wahrscheinlichkeit ist insofern hoch, dass die Wohnung wohl verkauft werden muss und ihr euch beide was neues suchen müsst.

Ich kenne mich jetzt nicht mit Scheidung und dergleichen aus, aber auf jeden Fall muss der Herr 4x Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen und wenn dann noch was übrig bleibt von seinem Gehalt darfst du getrost nach der Geburt des 4. Kindes 3 Jahre zu Hause weilen und er ist dir zu Unterhalt verpflichtet.

Sein Selbstbehalt liegt diesbezüglich irgendwo zwischen 800 und 1000 Euro. Alles andere wird dir und den Kindern zufließen, wenn er nicht gerade Großverdiener ist, der den Unterhalt aus der Portokasse begleicht.

Schätze mal, so hat er sich sein schönes neues Leben nicht vorgestellt, ist aber so.

Da hier Eigentum im Spiel ist solltest du aber dringend den Rat eines Anwaltes einholen. Und vorab beginne mal unauffällig seine Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und ähnliches zu kopieren.

Caritas, Diakonie bieten auch Beratung an, aber bitte wende dich auch an einen richtigen Rechtsanwalt(in) für Familienrecht. Ich selber habe letztes Jahr leider eine ziemliche Falschauskunft bei der Caritas erhalten.

Kopf hoch! LG Jamelek

 
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