Geschrieben von Einhorn17 am 14.09.2014, 19:55 Uhr |
Steuererklaerung
Hallo,
Ich habe meine steuererklaerung noch nicht abgeben und nun kam prompt ne aufforderung....ist meine erste und ich bin ratlos. Bin getrennt von meinem mann seit drei jahren , habe seit letztem jahr einen 30 stunden job und zwei kinder . Welche Anlagen muss ich ausfuellen und wo muss ich den unterhalt eintragen....Werbekosten habe ich keine, da mein arbeitsweg nur fuenf minuten ist und auch sonst keine ausgaben...habe Lohnsteuerklasse zwei...bitte helft mir, bin echt zu dooof dazu.
Lieben dank Einhorn
Re: Steuererklaerung
Antwort von Leena am 14.09.2014, 20:54 Uhr
Grundsätzlich Mantelbogen, Anlage N (nichtselbst. Arbeit) und Anlagen Kinder (pro Kind eine Anlage).
Was den Unterhalt betrifft - ist der für Dich oder für die Kinder? Kindesunterhalt ist nicht Dein Einkommen, entsprechend ist der auch nicht in der Steuererklärung anzugeben. Er könnte höchstens wichtig werden, wenn der Vater nicht ausreichend zahlt, was er müsste, und Du dann theoretisch die Übertragung seines hälftigen Kinderfreibetrages auf Dich beantragen wolltest.
Alleinerziehenden-Freibetrag beantragt man auch auf der Anlage Kinder, glaube ich, wenn Du "echt alleinerziehend" bist und keine andere volljährige Person (egal, ob jetzt Freund, Schwester oder Oma oder wer auch immer) mit Dir und Deinen Kindern im Haushalt lebt.
So, das wäre so spontan das erste, was mir einfällt. :-)
Re: Du Armes!
Antwort von Holly Friday am 14.09.2014, 21:16 Uhr
Verstehe dich total, geht mir auch so!
Mantelbogen? Anlage N?
Mein Tipp, das war super bei meiner ersten Steuererklärung:
Ruf' doch die Nummer des Sachbearbeiters oben auf der Aufforderung an.
Sag' ihm/ihr, dass du zu blöd bist und dringend Hilfe brauchst.
Entschuldige dich für die Verspätung und dir wird bestimmt geholfen.
Hat bei mir richtig gut funktioniert.
Termin ausgemacht, halbe Stunde und alles war perfekt!
Habe richtig Geld zurück bekommen.
"We are not alone..." *sing*
LG
Holly
Sehr nett und hilfsbereit...
Antwort von Leena am 14.09.2014, 21:34 Uhr
Das war dann aber ein sehr netter, hilfsbereiter Kollege. :-)
Man muss halt aufpassen - Einzelfragen dürfen Finanzbeamte beantworten, sie dürfen aber nicht beim Erstellen der Steuererklärung helfen, sonst können sie in Teufels Küche kommen - helfen dürfen Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater.
Außerdem - so der durchschnittliche Sachbearbeiter im Arbeitnehmerbereich hat bei uns um die 5,000 Steuerfälle - da KÖNNTE er gar nicht allen helfen, die "zu doof" sind, mal abgesehen davon, dass er das gar nicht DÜRFTE.
Als "allgemeiner Tipp" also vielleicht nicht generell optimal...
Re: Steuererklaerung
Antwort von Hibiscus75 am 15.09.2014, 8:04 Uhr
Ich bin in einem Lohnsteuerhilfeverein. Zahle einmal im Jahr einen zweistelligen Mitgliedsbeitrag x% vom Bruttogehalt, und auch erst nach Erhalt der Rückerstattung.
Ich sammle alle Unterlagen, mache im März einen Termin und was noch fehlt sagt mir die Mitarbeiterin. Sie fragt auch immer nochmal alles ab, so das nichts vergessen werden kann.
Vielleicht ist das eine Obtion für dich. Wenigstens die allererste, bis alles auf dem aktuellen Stand ist.
LG
Re: Steuererklaerung
Antwort von luvi am 15.09.2014, 17:10 Uhr
Hallo,
auch ich kann Dir den Lohnsteuerhilfeverein empfehlen.
Man bezahlt ein Mal jährlich einen Beitrag, abhängig vom Einkommen. Bei mir war es zweistellig.
Mach einen Termin, die werden Dir dann sagen, welche Unterlagen Du brauchst, oder auch noch nachbringen musst.
Sie kontrollieren auch die Lohnsteuerbescheide, und legen Widerspruch ein, falls falsch gezahlt wurde, War bei mir mal der Fall (haben mehrere hundert Euro zu wenig bezahlt.)
Liebe Grüße
Luvi
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