Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 23.03.2010, 21:23 Uhr

Hier gilt folgende "Regel":

Ah ich habe falsch gelesen......
Es war andersrum gemeint.....
Hm, nein ich erzähle meinen Kindern eher nicht Dinge über andere Kinder, wenn ich die von deren Eltern erfahren habe, es sei denn es ist ganz klar, das ich das weiter geben darf.
Beispiel: Die Mutter der Freundin meiner Tochter hat mir erzählt, das ihre Tochter doch nicht auf Schule x sondern auf Schule y angemeldet wird, auf die mein Kind auch gehen wird.
In dem Fall war ganz klar, das ich das meiner Tochter erzählen soll/darf, was ich auch getan habe.
Wäre das nicht klar gewesen, dann hätte ich gewartet bis meine Tochter das von ihrer Freundin selber erfahren hätte.

LG Kerstin

 
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