Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 26.09.2012, 13:30 Uhr

Hhm...

einer Vierjährigen würde ich vielleicht erklären, dass Mama und Papa sich nicht einigen können und deshalb Hilfe von einem Dritten brauchen. Sie hat ja sicher auch schon mal Streit im Kindergarten, den die Erzieherin schlichtet - bei Erwachsenen ist das eben der Richter oder die Richterin.

Der Richter wird Deine Tochter vermutlich vor der Verhandlung "befragen", aber eher allgemeine Dinge aus ihrem Alltag. Er unterhält sich einfach ein bisschen mit ihr. Er wird sie nicht danach fragen, wo sie wohnen möchte! Bei der Verhandlung wird sie nicht dabei sein. (Mein Sohn hat damals bei den Sekretärinnen gewartet, es gibt aber auch Spielzimmer. Vielleicht nimmst Du etwas zum Spielen für sie mit oder Knete und einen Malblock mit Buntstiften.)

Neuerdings müssen bei solchen Sachen immer die Kinder (ab 4, glaube ich) befragt werden, sonst ist das Urteil anfechtbar (oder nicht rechtsgültig oder was weiß ich, so genau habe ich mir das nicht gemerkt).

Mit welcher Begründung möchte Dein Ex eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

 
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