Alleinerziehend, na und?

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gerichtstermin

Thema: gerichtstermin

Hallo Ich stell mich mal kurz vor. Ich bin 24 und seit kurzem vom KV meiner beiden kinder(4 und1) getrennt. Zu meiner Frage Am Montag habe ich eine Vorladung wegen Klärung des Aufenthalsbestimmungsrecht und ich soll die Große mitnehmen. Wie kann ich sie darauf vorbereiten? Lg und danke im voraus

von Katja31121987 am 26.09.2012, 11:15



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

mich wundert das du sie mitnehmen musst, weil sie ja in einem alter ist wo sie selbst noch nicht bestimmen kann... erklör ihr doch einfach das ich zu einem netten Menschen geht, der einfach schauen möchte ob alles in ordnung ist, nun da der papa nicht mehr da ist...

von b-dine am 26.09.2012, 11:21



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

hallo danke für die antwort meine rechtsanwältin meinte ja schon das es passieren kann das sie mit muss da sie ja 4 ist. ich hab ja gehofft das sie nicht mit muss aber das entscheidet ja der richter.

von Katja31121987 am 26.09.2012, 11:27



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

mich wundert das du nicht schon das aufenthaltsbestimmungsrecht hast.... denke der richtiger will vorallem auch schauen wie es dem kind geht, also aussehen und so (keine schlumpersachen, was sich ja von selbst erklärt) ich war deswegen nie vor gericht, nur wegen einer eistweiligen verfügung...

von b-dine am 26.09.2012, 11:31



Antwort auf Beitrag von b-dine

wir sind zwar nicht verheiratet aber aber trotzdem das gemeinsame sorgerecht und nun will der KV das alleinige Aufenthalsbestimmungsrecht haben Schlumpersachen hat sie keine und wenn dann nur zum spielen für draußen.

von Katja31121987 am 26.09.2012, 11:35



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

was war denn der grund für die trennung? haben deine kidis ein gutes verhältniss zu ihm?

von b-dine am 26.09.2012, 11:37



Antwort auf Beitrag von b-dine

Der Grund der trennung gibt es viele demütigung,vorhaltungen, gewalt mir gegenüber außerdem hat er ja auch ne neue......... er hat sich kaum um die kinder gekümmert nur wenn er mal "musste" weil ich einen termin hatte wo ich sie nicht mit hin nehmen konnte..... Ich hab und kümmere mich ja auch jetzt noch um alles alleine geh mit den kinder zum arzt ergo usw.

von Katja31121987 am 26.09.2012, 11:40



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

gewalt? kannst du das nachweisen das er dir gegenüber gewalttätig wurde? das war bei meinem ex so deswegen war gar nicht erst die rede das er mein kind bekommt...selbst jetzt nach über einem jahr bekommt er die kleine nur zu sehen wenn ich dabei bin. die anderen gründe kenne ich auch nur zu gut... erklär das auch alles so dem richter und lass dich von deinem ex nicht einschüchtern... ich bin damals alleine zur verhandlung gegangen, also ohne anwalt, er mit, hatte aber trotzdem keine chance gegen die agumente die ich vorzuweisen hatte...

von b-dine am 26.09.2012, 11:49



Antwort auf Beitrag von b-dine

das mit der gewalt kann ich nur von dem tag wo ich gegangen bin beweisen von den anderen malen nicht... ich werde mich von ihm nicht mehr einschüchtern lassen und ich werd auch mit meiner anwältin hingehen...

von Katja31121987 am 26.09.2012, 12:33



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

Die Kinder leben bei dir, er hat sich nicht gekümmert und jetzt will er das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das ist lustig. Darf ich mal fragen, ob er die Kinder bei sich leben haben will? Weiss er überhaupt, was das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist? Oder will er dich nur ärgern indem er dich vor Gericht zerrt? Klingt nicht so, als ob da etwas bei rum kommt. Ich glaube nicht, dass die Tochter groß vorbereitet werden muß. Sag ihr, sie soll einfach alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

von Pamo am 26.09.2012, 12:08



Antwort auf Beitrag von Pamo

er hat doch ne neue die sich dann kümmern kann um die kinder er will mir einfach nur dinger reinwürgen weil ich nun entgültig gegangen bin...und er denkt da ich ja eine anzeige von ihm gekriegt hab das er dann die kinder kriegt......

von Katja31121987 am 26.09.2012, 12:35



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

Er kann und will sich also gar nicht um die Kinder kümmern, sondern will die Arbeit outsourcen. Der ist wirklich lustig.

von Pamo am 26.09.2012, 12:38



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht will möchte er wohl die Kinder zu sich holen. Solltest du es ihm übertragen, kann er die Kinder haben, denn er bestimmt ja damit über deren Lebensmittelpunkt. Also auf keinen Fall darauf einlassen, ihm das alleinige ABR zu geben!!! Und wegnehmen wird man es dir kaum, denn dafür müssen schwere Gründe vorliegen. Ich wollte es damals für meinen Sohn haben und habe es nicht bekommen (das alleinige). Erst als mein Exmann es mir übertragen hat. Lg

von Heidschnucke am 26.09.2012, 12:25



Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

ich hab beim letzten gespräch beim jugendamt schon deutlich gesagt das ich ihm es nicht übertragen werde und ich werde auch dabei bleiben da würde mir ja was fehlen wenn ich ihm das überschreibe und dann kriegt er ja das was er will

von Katja31121987 am 26.09.2012, 12:36



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

Hallo, auch wir hatten damals eine Gerichtsverhandlung als mein Sohn 4 Jahre alt war. Die Trennung war als mein Sohn 6 Monate alt war. Mein Ex hat sich dann unregelmässig gekümmert. So wie er gerade Lust hatte. Nachdem er mich dann bei einem Besuchstermin geschlagen hat, meldete er sich 1/2 Jahr gar nicht. Und dann als der Kleine 4 Jahre alt war, bekam ich dann Post von seiner Anwältin, dass er mir das Sorgerecht entziehen wollte (ich hatte und habe das alleinige Sorgerecht), weil ich mich nicht kümmern würde und der Junge schlampig rumlaufen würde. Er wohnte damals 150 km von uns weg, konnte das sicher gut beurteilen, wo er sich ja nicht kümmerte... Es kam dann zur Verhandlung, wo ich auch mein Sohn vorgeladen wurde. Aber der Richter sah ihn auf dem Flur, sah wie er angezogen war und wie ich mit ihm umgegangen bin und er musste nicht mal angehört werden. Der Richter sagte dann nur, dass es keinerlei Beanstandungen gibt und das Sorgerecht selbstverständlich bei mir bleibt. Umgangsrecht hat er, das hatte ich ihm auch nie verwehrt. Naja nur leider hielt das auch nicht sehr lange. Ich zog dann 2006 100 km dichter an ihn heran, trotzdem fand der Umgang nicht häufiger und regelmässiger statt. 2009 wanderte mein Ex dann nach Österreich aus und dann schlief der Kontakt ganz ein. Jetzt hat mein Sohn ein Alter (fast 12), wo er Interesse an seinen Wurzeln hat und hat Kontakt mit seinem Vater aufgenommen. Sie können sich natürlich nicht so regelmässig sehen, aber sobald er Urlaub hat, kommt er nach Deutschland und unternimmt was mit seinem Sohn. Ich hoffe, das bleibt auch so und schläft nicht nach ein paar Monaten wieder ein. Es gibt ja auch noch Telefon und Internet. Denn bei der Entfernung ist es ja auch nicht so einfach, sich ständig zu besuchen. Viel Glück. LG Sandra

von Sandr@1974 am 26.09.2012, 13:13



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Danke fürs Mut machen kann ich auch ganz gut gebrauchen.... ausgerechnet jetzt am wochenende hat er wieder die kinder zum umgang da wird er der großen schon wieder irgendwas einreden....(das ist meine größte sorge)

von Katja31121987 am 26.09.2012, 13:27



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

Was kann er ihr denn einreden?

von Pamo am 26.09.2012, 13:28



Antwort auf Beitrag von Pamo

er hat ihr auch schon eingeredet das sie bald wieder in ihren alten kindergarten gehen kann und das bald ganz lange bei ihm ist

von Katja31121987 am 26.09.2012, 13:39



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

Gefällt ihr denn ihr neuer Kindergarten? Bist du umgezogen und der Ex blieb vor Ort? Mein Kind hätte es mit 4 Jahren auch geglaubt, wenn ihr jemand ein eigenes Pferd versprochen hätte. Die Richter können solche Aussagen bei kleinen Kindern hoffentlich richtig einschätzen.

von Pamo am 26.09.2012, 13:43



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

einer Vierjährigen würde ich vielleicht erklären, dass Mama und Papa sich nicht einigen können und deshalb Hilfe von einem Dritten brauchen. Sie hat ja sicher auch schon mal Streit im Kindergarten, den die Erzieherin schlichtet - bei Erwachsenen ist das eben der Richter oder die Richterin. Der Richter wird Deine Tochter vermutlich vor der Verhandlung "befragen", aber eher allgemeine Dinge aus ihrem Alltag. Er unterhält sich einfach ein bisschen mit ihr. Er wird sie nicht danach fragen, wo sie wohnen möchte! Bei der Verhandlung wird sie nicht dabei sein. (Mein Sohn hat damals bei den Sekretärinnen gewartet, es gibt aber auch Spielzimmer. Vielleicht nimmst Du etwas zum Spielen für sie mit oder Knete und einen Malblock mit Buntstiften.) Neuerdings müssen bei solchen Sachen immer die Kinder (ab 4, glaube ich) befragt werden, sonst ist das Urteil anfechtbar (oder nicht rechtsgültig oder was weiß ich, so genau habe ich mir das nicht gemerkt). Mit welcher Begründung möchte Dein Ex eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

von Petra28 am 26.09.2012, 13:30



Antwort auf Beitrag von Petra28

Der KV hat eine neue Freundin und denkt vielleicht dass die sich freut wenn sie kostenlos zwei Kinder betreuen darf.

von Pamo am 26.09.2012, 13:32



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ganz im Ernst. Das war dann wie bei der Kinderüberraschung, die Freundin sollte gleich drei Wünsche auf einmal erfüllen: Ersparnis einer Haushaltshilfe, Ersparnis von Dienstleistungen im horizontalen Gewerbe und last but not least Mutterersatz. Sie zog bei ihm ein (ins Dienstbotenzimmer) - erkannte den Plan - und zog drei Monate später wieder aus.

von Petra28 am 26.09.2012, 13:39



Antwort auf Beitrag von Petra28

die begründung er macht mich vor allen schlecht das ich mich nicht um meine kinder kümmern kann das ich zu doof bin arbeit zu finden (bin grade aus elternzeit raus) usw.

von Katja31121987 am 26.09.2012, 13:41



Antwort auf Beitrag von Pamo

ob die sich freut weiß ich nicht

von Katja31121987 am 26.09.2012, 13:42



Antwort auf Beitrag von Petra28

ich lass mich überraschen was noch alles kommt

von Katja31121987 am 26.09.2012, 13:43



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ja, es ist erstaunlich welches Selbstbewusstsein manche Männer haben. Meist haben sie im Gegenzug absolut nichts dafür zu bieten. Und manchmal finden sie eine Dumme, die sich geschmeichelt fühlt und ausnutzen lässt. Es gibt die unterschiedlichsten Deckel und auf einen schrottigen, rostigen Topf passt meist einer drauf. Jetzt hat der Ex aber grad keine Dumme, oder?

von Pamo am 26.09.2012, 13:45



Antwort auf Beitrag von Pamo

Auch in Polen wurde er nicht fündig.

von Petra28 am 26.09.2012, 13:50



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

Hat er das irgendwie belegt - dass Du Dich nicht kümmern kannst?

von Petra28 am 26.09.2012, 13:53



Antwort auf Beitrag von Petra28

Dann blättert er wohl gerade im thailändischen Bestellkatalog. Oder ist er zu geizig dafür?

von Pamo am 26.09.2012, 13:54



Antwort auf Beitrag von Pamo

Geld ist nicht das Problem. Ich glaube aber, dass er derzeit lieber die Jobs an verschiedene Frauen vergibt: Putzfrau, Nanny und Horizontales.

von Petra28 am 26.09.2012, 14:01



Antwort auf Beitrag von Petra28

Nein hat er nicht und kann er auch nicht er hält mir vor das ich halt das elternjahr gemacht hab (hab ihn vorher gefragt ob er es machen will und er hat immer nein gesagt) und denkt halt das man von einem tag auf den anderen tag einen neuen job kriegt.......

von Katja31121987 am 26.09.2012, 14:02



Antwort auf Beitrag von Petra28

Na gut, sein sexueller, haushälterischer und kinderbetreuungstechnischer Notstand soll nicht unser Problem sein. Wenn ich jemals AE werden, probiere ich spaßeshalber auch mal die Überraschungsei-Strategie und werden dann berichten. Vielleicht so: "Stellt euch mal vor, da lerne ich so einen gutaussehenden Mann kennen, der nur knapp 20 Jahre jünger ist als ich. Statt sich zu freuen, dass ich ein wohlgeratenes Kind frei Haus liefere, meckert der jetzt rum wenn er aufpassen soll. Das kann der doch locker machen, während er nachmittags mit dem Staubsauger durch die Bude fährt! Also ehrlich, ich verstehe das nicht. Ich bin eine gestandene Frau mit viel Lebenserfahrung und bringe mehr Körpergewicht mit als die durchschnittliche Frau. Was hat er nur???"

von Pamo am 26.09.2012, 14:07



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

Alles irrelevant. Zahlt er eigentlich Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt an dich?

von Petra28 am 26.09.2012, 14:07



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich rate jetzt mal: Sie ist ausgezogen, also zahlt er nichts und meint er dass er auch nichts schuldet. Und wenn er die Kinder von seiner neuen Flamme betreuen lässt und Kindesunterhalt von der AP erhält, glaubt er dass er sich von dem ersparten Geld ein schöneres Auto leisten kann, weil er glaubt dass der Lebensunterhalt für die Kinder gleich Null ist. Oder bin ich einfach nur gemein?

von Pamo am 26.09.2012, 14:11



Antwort auf Beitrag von Pamo

Momentan krieg ich unterhaltsvorschuss und 1x kindergeld (muss ja auch noch geklärt werden) unterhalt muss noch berechnet werden ja so könnte man das meinen wie Pamo es schreibt Und mal eine Gute nachricht ich hab am Freitag ein Vorstellungsgespräch (soviel zum thema ich kann mich nciht um arbeit kümmern)

von Katja31121987 am 26.09.2012, 15:15



Antwort auf Beitrag von Katja31121987

Wenn er noch nicht einmal seiner Unterhaltspflicht nachkommt, dann werden seine Chancen auf das ABR noch kleiner.

von Pamo am 26.09.2012, 20:17