Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 27.06.2008, 8:53 Uhr

Gibts sowas wie Umgangspflicht?

moin,

>Dazu kommt: seit diesem Jahr gilt, daß sich die Väter auch an den Betreuungskosten zu 50% beteiligen müssen, wenn es nicht anderweitig geregelt werden kann.


ähem, eh hier falsche erwartungen geweckt werden: an betreuungskosten muss er sich nicht beteiligen "wenn es nicht anderweitig geregelt werden kann" sondern wenn es im interesse des kindes erforderlich ist. und dann im übrigen nicht zu 50%, sondern anteilig an dem was über ein halbtägige betreuung hinausgeht, wobei urlaubszeiträume von dem bet. urteil nicht direkt betroffen waren.

greetz,
nachtigall

 
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