Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 27.06.2008, 7:53 Uhr

Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Ein paar Anmerkungen:
Nicht der Vater hat Umgangsrecht mit den Kindern, sondern die Kinder haben ein Umgangsrecht mit dem Vater.
Das IST ein Unterschied. Sie haben die Chance in den Ferien auch mal ihren Vater zu sehen, mehr als nur 24 Std. DAS ist das Argument.

NICHT, daß Du dann arbeiten kannst. DAS muß IHN nämlich NICHT interessieren, verstehst Du?

Dazu kommt: seit diesem Jahr gilt, daß sich die Väter auch an den Betreuungskosten zu 50% beteiligen müssen, wenn es nicht anderweitig geregelt werden kann.

Frag ihn also, ob er 1-2 Wochen Kinderbetreuung übernimmt oder eben 50% der Betreuungskosten (Stadtranderholung, Tagesmutter, Hort o. ä.) zahlt.

Viele Grüße

Désirée

 
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