Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.01.2014, 22:11 Uhr

Gerichtsverhandlung - Kind mitnehmen?

Ich denke, daß Du sie mitnehmen kannst. Allerdings würde ich ihr eine "Ausstiegsoption" offen lassen. Also zum einen, daß sie es sich quasi bis zur Abfahrt anders überlegen kann, wenn sie will. Und ihr auch anbieten, daß sie jederzeit draußen - also außerhalb des Gerichtsgebäudes - warten kann, wenn es ihr zu viel wird.

Ich merke aktuell bei KindGroß, daß die Belastbarkeit stark schwankt. Punkte, in denen sie sich noch vor wenigen Wochen gut abgrenzen konnte, klappen plötzlich nicht mehr. Ich weiß, die Situation ist ganz anders bei Euch, aber ich glaube (hoffe *seufz*) daß es grundsätzlich "normal" ist, daß man mal besser und mal schlechter gut mit so Sachen umgehen kann. Und daß es dann gut ist, wenn man weiß, was man im "Notfall" machen kann.

 
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