Geschrieben von Curly-Cat am 16.01.2014, 21:32 Uhr |
Gerichtsverhandlung - Kind mitnehmen?
Guten Abend zusammen,
wir haben nun bald die nächste Verhandlung in Sachen Unterhaltspflichtverletzung, ich bin als Zeuge geladen und Kind möchte gerne mit. Kind ist mittlerweile 12,5 Jahre alt, hat den Vater nur wenige Male im Alter von 5 Jahren bei einer versuchten Umgangseinführung gesehen, die am Unwillen des Vaters gescheitert ist.
Vor kurzem gab es einen Anlass, den ich genutzt habe, dem Kind einige Hintergrundinfos zu unserem speziellen Fall zu geben. Mittlerweile ist aufgrund des Alters ein ganz anderes Verständnis da, als noch vor einigen Monaten und nun besteht eben dieser Wunsch zur Verhandlung mitgehen zu wollen. Hauptsächlich natürlich, um den Vater zu sehen, aber Interesse an 'diesen ganzen Gerichtssachen' ist durchaus auch da.
Würdet Ihr das Kind mitnehmen?
Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Re: Gerichtsverhandlung - Kind mitnehmen?
Antwort von Pamo am 16.01.2014, 21:37 Uhr
Ja, ich würde sie mitnehmen. Das sag ich aber nur, weil ich das Glück hatte, dein Kind persönlich kennen zu lernen.
Und vor allem: Sie will mitgehen. Es geht schließlich um sie!
Re: Gerichtsverhandlung - Kind mitnehmen?
Antwort von Aprilscherz2000 am 16.01.2014, 21:45 Uhr
Ja ich würde sie mitnehmen. Ich denke es geht nicht nur darum ihren "Vater" zu sehen sondern auch sein Verhalten zu beobachten - falls er überhaupt auftaucht.
Chrissie
Re: Gerichtsverhandlung - Kind mitnehmen?
Antwort von mf4 am 16.01.2014, 21:47 Uhr
Man selbst als Zeuge ist nicht im Saal, wenn er aussagt.
Ich wünschte ich hätte einen Spitzel drin gehabt während ich draußen warten musste. Was mein Ex da erzählt hat wüsste ich gern.
Ich denke dein Kind weiß über alles bescheid, versteht es und will es selbst auch. Also wäre ich für ja.
Re: Gerichtsverhandlung - Kind mitnehmen?
Antwort von Strudelteigteilchen am 16.01.2014, 22:11 Uhr
Ich denke, daß Du sie mitnehmen kannst. Allerdings würde ich ihr eine "Ausstiegsoption" offen lassen. Also zum einen, daß sie es sich quasi bis zur Abfahrt anders überlegen kann, wenn sie will. Und ihr auch anbieten, daß sie jederzeit draußen - also außerhalb des Gerichtsgebäudes - warten kann, wenn es ihr zu viel wird.
Ich merke aktuell bei KindGroß, daß die Belastbarkeit stark schwankt. Punkte, in denen sie sich noch vor wenigen Wochen gut abgrenzen konnte, klappen plötzlich nicht mehr. Ich weiß, die Situation ist ganz anders bei Euch, aber ich glaube (hoffe *seufz*) daß es grundsätzlich "normal" ist, daß man mal besser und mal schlechter gut mit so Sachen umgehen kann. Und daß es dann gut ist, wenn man weiß, was man im "Notfall" machen kann.
Re: Gerichtsverhandlung - Kind mitnehmen?
Antwort von mf4 am 16.01.2014, 22:23 Uhr
Ich erlebe bei meinem Ältesten, dass einige Dinge die seinen Vater betreffen und ihm auch zu schaffen machen (damals als Kind/Teenie ehr harmlos aussahen) erst ein Thema waren als er erwachsen war.
Re:
Antwort von shortie am 17.01.2014, 9:10 Uhr
Mitnehmen.
Dein Kind ist ja ein sehr reifes und äußerte den Wunsch selbst.
Natürlich mit der Option, dass sie sich jederzeit umentscheiden kann.
Ich wollte als Kiga-Kind oder Erstklässlerin mit zur Beerdigung der Oma. Durfte ich nicht. Und wusste genau, dass die Erwachsenen vor mir/meinen Reaktionen Angst hatten. Mir war durchaus klar, was dort passiert etc.
Ich durfte nicht mit und habe mich als braves Kind nicht schmollend gezeigt.
Bin noch heute überzeugt, dass ich keinen Schock o.ä. bekommen hätte, sondern dass man mein Wesen damals unterschätzte.
Das tut immer noch weh!
Kind ist alt genug, wenn Kind will, soll Kind mit
Antwort von chartinael am 17.01.2014, 21:13 Uhr
... mein Kind bestand während des Sorgerechtsstreites - zog sich von 10 - 13+ - auch mit, als sie klein war, ließ sie sich noch rausbitten und die Gegenseite (also KV + Anwalt) drehten das so hin, als wäre ich eine böse, manipulative Mutter. Als sie dann jetzt schon fast 14 war, ging das nicht mehr ... da hat sie dann der Richterin mal die Meinung gesagt, was sie von der ganzen Sache hält und es furchtbar findet, daß alle sich über sie und ihr Wohl unterhalten, nur sie darf nie dabei sein.
Naja. Soviel dazu. Sollte der KV keine Rechtsmittel einlegen, wurde - was die Einbenennung angeht - in unserem Sinn entschieden.
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Ich kann es kaum glauben! Ich hab ein Wichtelpaket!!! *freu*
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