Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von zimtstern76 am 29.02.2012, 7:36 Uhr

Geldfrage

Ich kann ja verstehen, dass du sauer bist, aber so wie du es beschreibst, ist es doch eh abzusehen, dass er die Zahnbürste nicht kaufen wird, von daher ist es doch völlig unerheblich, ob er nun müsste oder nicht.

Wenn du die Sachen, die du zum KV mitgibst, oft nicht zurück bekommst, dann es ist wohl angebracht, dass du 2 kaufst. Eine für zu Hause und eine, die dann beim KV bleiben kann.

Wo ich an deiner Stelle ansetzen würde ist die Sache mit dem Unterhalt. Du hattest geschrieben, dass er zwar zahlt aber nicht so viel, wie er eigentlich müsste.
Hast du bezüglich des Unterhaltes eine Beistandsschaft beim Jugendamt? Wenn nicht, dann macht es Sinn diese zu beantragen, wenn du der Meinung bist, dass er sehr wohl mehr zahlen könnte, wenn er wollte. Das JA holt die Gehaltsabrechnungen vom KV ein, berrechnet alles und wird ihn dann zur Zahlung des korrekten Unterhaltes auffordern.

LG

 
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