Geschrieben von nicosmama am 03.07.2011, 21:20 Uhr |
frage wegen bewährung...
der kv wurde verurteilt monatlich 50 euro (*hust*) unterhalt zu zahlen,ansonsten hätte er mal ein paar monate einsitzen müssen.
nun ist die bewährungszeit fast vorbei,was ist wenn er danach nicht mehr zahlt?neue anzeige,oder was dann?
Re: frage wegen bewährung...
Antwort von bikermouse66 am 03.07.2011, 21:44 Uhr
Es gibt nach der Bewährung ein sogenanntes "Stilles Jahr". Da wird zwar die Vorstrafe nicht offiziell berücksichtigt, aber die folgende Strafe fällt normalerweise nicht mehr als Bewährungsstrafe aus.
Ob Du ihn anzeigst, liegt in Deinem Ermessen.
LG
mousy
Re: frage wegen bewährung...
Antwort von shinead am 03.07.2011, 22:56 Uhr
Sollte er nach der Bewährungszeit nicht mehr zahlen und du zeigst ihn an, würde die Strafe vermutlich härter ausfallen.
Wiederholungsstraftaten werden höher bestraft.
50 Euro... Was ist das denn???
Re: frage wegen bewährung...
Antwort von nicosmama am 04.07.2011, 19:26 Uhr
danke ihr beiden.
Warum gibt es nur Idioten?
MUSS oder kann er nur?
Viele Grüße aus Ägypten... und schnell noch ein Foto... :-)
Könntet Ihr Euch vorstellen......
Kennt ihr das auch?
Wollt Ihr mal ein Foto aus dem Urlaub sehen?
War das bei euch auch schon mal so?
Wer ist denn heute alles da?
Anwalt, amt etc