der kv wurde verurteilt monatlich 50 euro (*hust*) unterhalt zu zahlen,ansonsten hätte er mal ein paar monate einsitzen müssen.
nun ist die bewährungszeit fast vorbei,was ist wenn er danach nicht mehr zahlt?neue anzeige,oder was dann?
von
nicosmama
am 03.07.2011, 21:20
Es gibt nach der Bewährung ein sogenanntes "Stilles Jahr". Da wird zwar die Vorstrafe nicht offiziell berücksichtigt, aber die folgende Strafe fällt normalerweise nicht mehr als Bewährungsstrafe aus.
Ob Du ihn anzeigst, liegt in Deinem Ermessen.
LG
mousy
von
bikermouse66
am 03.07.2011, 21:44
Sollte er nach der Bewährungszeit nicht mehr zahlen und du zeigst ihn an, würde die Strafe vermutlich härter ausfallen.
Wiederholungsstraftaten werden höher bestraft.
50 Euro... Was ist das denn???
von
shinead
am 03.07.2011, 22:56
danke ihr beiden.
von
nicosmama
am 04.07.2011, 19:26