Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nicosmama am 03.07.2011, 21:20 Uhr

frage wegen bewährung...

der kv wurde verurteilt monatlich 50 euro (*hust*) unterhalt zu zahlen,ansonsten hätte er mal ein paar monate einsitzen müssen.
nun ist die bewährungszeit fast vorbei,was ist wenn er danach nicht mehr zahlt?neue anzeige,oder was dann?

 
3 Antworten:

Re: frage wegen bewährung...

Antwort von bikermouse66 am 03.07.2011, 21:44 Uhr

Es gibt nach der Bewährung ein sogenanntes "Stilles Jahr". Da wird zwar die Vorstrafe nicht offiziell berücksichtigt, aber die folgende Strafe fällt normalerweise nicht mehr als Bewährungsstrafe aus.

Ob Du ihn anzeigst, liegt in Deinem Ermessen.

LG
mousy

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Re: frage wegen bewährung...

Antwort von shinead am 03.07.2011, 22:56 Uhr

Sollte er nach der Bewährungszeit nicht mehr zahlen und du zeigst ihn an, würde die Strafe vermutlich härter ausfallen.
Wiederholungsstraftaten werden höher bestraft.

50 Euro... Was ist das denn???

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Re: frage wegen bewährung...

Antwort von nicosmama am 04.07.2011, 19:26 Uhr

danke ihr beiden.

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