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Geschrieben von Frogqueen am 02.03.2010, 22:15 Uhr

Frage bezüglich Unterhalt an die Frau!

Hallo, bin nicht neu hier, aber schreibe heute zum ersten Mal, hab jetzt mal eine Frage und zwar hab ich mich Oktober 2009 von meinem Mann getrennt. Wir haben 2 Kinder, er arbeitet, ich arbeite. Er hat um die 1500 (schätze ich mal) netto, da jetzt Steuerklasse I, ich bin selbständig tätig als Tagesmutter, hab ca. 500 NETTO! Für die Kinder zahlt er den Mindestsatz von 225 Euro p.K.! Für mich zahlt er keinen Cent. Habe ich denn ein Recht auf Unterhalt? Scheidung habe ich schon letztes Jahr eingereicht, müssen aber jetzt erstmal das Trennungsjahr abwarten! Es gibt noch weitere Probleme, aber das ist jetzt erstmal an erster Stelle, da ich ja auf das Geld irgendwo auch angewiesen bin und bisher hat er IMMER für mich mit gezahlt! Nur jetzt, wo er in Steuerklasse I ist meint er das alles zu kürzen.

LG Sarah

 
9 Antworten:

Re: Frage bezüglich Unterhalt an die Frau!

Antwort von Port am 02.03.2010, 22:19 Uhr

Hallo,

ich denke, da wird nichts zu holen sein. Bei 1.500 € netto (und davon zahlt er noch Unterhalt für 2 Kinder), bleiben ihm selber gerade mal knapp über 1.000 €.

Entweder stimmt da was nicht bei Deinen Angaben, oder ich frage mich ernsthaft, ob der Mann die ganze Zeit Fingernägel gekaut hat anstatt zu essen, wenn er auch für Dich noch bezahlt hat.

Grüße

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Re: Frage bezüglich Unterhalt an die Frau!

Antwort von Fru am 02.03.2010, 23:41 Uhr

Kommt drauf an, wie alt die Kinder sind, sind sie über drei Jahre alt, mußt Du selbst für Dich sorgen! Und hast keinen Anspruch auf Unterhalt für Dich!

LG
fru

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Re: Frage bezüglich Unterhalt an die Frau!

Antwort von Tachpost am 03.03.2010, 5:28 Uhr

Ich glaube kaum das noch viel an Unterhalt für Dich überbleibt,von was auch ?
Der Selbstbehalt liegt bei 900-1000€,genaue Zahlen hab ich nicht,und von irgendwas muss er ja auch leben.

Gruß
Birgit

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Re: Frage bezüglich Unterhalt an die Frau!

Antwort von Einstein-Mama am 03.03.2010, 7:40 Uhr

er muß leben und wohnen von seinem geld.

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Re: Frage bezüglich Unterhalt an die Frau!

Antwort von Jeanette40 am 03.03.2010, 7:49 Uhr

Sollte eins eurer Kinder unter drei sein, muss er (meines Wissens, ohne Garantie) auch für dich bezahlen. Wie aber schon jemand sagte, bei einem Einkommen von 1500 netto MUSS ihm der Selbstbehalt von 900 Euro bleiben. Er muss ja auch leben und das ist wirklich knapp bemessen (ich erlebe das bei meinem Freund). Ich würde an deiner Stelle zum Jugendamt gehen, eine Beistandschaft beantragen, sein Einkommen prüfen lassen. Mir kommt eher der Satz für die Kinder sehr nieder vor. Mein Freund ist in derselben Gehaltsgruppe und bezahlt pro Kind ca. 350 Euro.

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Re: Frage bezüglich Unterhalt an die Frau!

Antwort von susafi am 03.03.2010, 8:31 Uhr

Na klar steht dir rein theoretisch Trennungsunterhalt zu... egal wie alt die Kinder sind... aber ob und wieviel er zahlen kann, würde ich auch vom Jugendamt berechnen lassen... bei 900 € Selbsterhalt hätte er ja noch einiges über... lass es prüfen...

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einiges über????

Antwort von vallie am 03.03.2010, 8:35 Uhr

wenn er 450€ für die kinder zahlt und 1500€ verdient, also 150€ als einiges überhabend zu bezeichnen.....?????

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Re: einiges über????

Antwort von susafi am 03.03.2010, 8:42 Uhr

Ach sorry, hab mich verlesen... war auf 225 € p.K. heißt also pro Kind *g* ja dann bleibt da tatsächlich nicht mehr viel... rein theoretisch stände ihr trotzdem Trennungunterhalt zu... egal wie alt die Kinder sind...

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selbstbehalt der frau gegen über ist höher

Antwort von marie03 am 03.03.2010, 10:47 Uhr

hallo

der selbstbehalt liegt bei 1100 euro,die müssen ihm bleiben.

lg marie

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