Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von benny&yannick am 21.02.2010, 7:26 Uhr

Unterhalt

Guten Morgen,
vielleicht kann mir hier wer helfen.
Ich bin verheiratet und habe mit diesem Mann 3 Kinder (4,3,1).
Er hat aus einer früheren Beziehung eine Tochter (7).
Er muss jedes Jahr sein Geld offenlegen,wegen der Berechnung des Unterhaltes.Wir haben die letzten Jahre immer freiwillig bezahlt, da mein Mann zahlungsunfähig ist. Er geht einer Arbeit nach und es reicht nicht, um den "normalen" Satz an Unterhalt zu zahlen.Die ersten 6 Jahre erhielt seine Ex-Freundin Unterhaltsvorschuss vom JA.Anteilig, denn mein Mann hat ja 50 € gezahlt.
Nun stellt sich uns die Frage, ob er trotz Zahlungsunfähigkeit "Schulden" beim JA oder beim Staat macht?
Wir haben einfach Angst, dass uns eine hammerharte Rechnung ins Haus fladdert, wenn das Mädel 18 ist.
Wie gesagt,er geht arbeiten....verdient aber max. 900,00 € netto.
Mein Geld bleibt doch unangetastet,oder?
Kenne mich damit nicht aus.
Freue mich über zahlreiche Antworten.
Danke im Vorraus......
LG Nicole

 
47 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von shortie am 21.02.2010, 9:15 Uhr

Moin,

du, ich weiß es nicht, habe es aber wie folgt in meinem Fall verstanden:

Wenn der Vater kooperiert mit dem Amt, dann häuft er sich keine Schulden an. Wenn er sich allen Maßnahmen entzieht, nicht auf Schreiben reagiert, offensichtlich kein Interesse an einer guten Regelung hat oder sie sogar boykottiert, dann zahlt das Amt nach UHG. Aber es häuft sich bei ihm als Schulden an.
Kann er nachweislich nicht zahlen, bemüht sich aber um Besserung, bsp. durch Mehrarbeit, Bewerbungen, etc. pp., dann scheint es sich nicht als Schuldenberg aufzutürmen.

Ist nur die mündliche Erklärung, die ich von einer Dame beim Amt erhielt.

In meinem Fall entzieht sich der Vater und kooperiert praktisch gar nicht.


LG, shortie

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Re: Unterhalt

Antwort von susafi am 21.02.2010, 10:23 Uhr

es ist tatsächlich so... weißt er regelmäßig nach was er verdient und das er Zahlungsunfähig ist und hält er Kontakt zum Jugendamt, dann muss er nichts zurück zahlen...

mein Ex dagegen ist eigentlich nie auf Schreiben vom Jugendamt eingegangen und hat jetzt einige Schulden an der Backe, die er halt selbst zu verschulden hat...

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Re: Unterhalt

Antwort von Lena_1977 am 21.02.2010, 11:27 Uhr

Wenn seine Ex jetzt allerdings wo UHV ausgelaufen ist, den Unterhalt per Anwalt eintreiben würde....
900 € bei 4 Kindern - da hat er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und sollte sich um einen Job kümmern, der mehr netto bringt.....

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Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 21.02.2010, 11:32 Uhr

Grundsätzlich ist Dein Mann verpflichtet sich ggf. einen Nebenjob zu suchen um seine Unterhaltspflicht zu erfüllen. (Erhöhte Erwerbsobliegenheit bei minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern.)

Das das die Jugendämter nie einfordern ist m.E. total unverständlich und zeugt von mangelndem Engagement. *räusper*

Grundsätzlich ist Dein Mann zur Rückzahlung der über UVG gezahlten Beträge verpflichtet. (Siehe hier: http://www.lra-toelz.de/fileadmin/pdf/Uvg.pdf unter Punkt 6)
Der Unterhaltsanspruch geht wegen des Vorschusses auf das Land über. Das kann entsprechend eine Rückforderung einleiten, sobald der Unterhaltspflichtige wieder zahlungsfähig ist.
Ob und unter welchen Umständen auf die Rückzahlung des UVG verzichtet wird ist Ländersache.

Gruß
Corinna

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Re: Unterhalt

Antwort von Einstein-Mama am 21.02.2010, 11:47 Uhr

die jobs liegen halt auch nicht auf der straße.
ich stelle mir das schon schwierig vor.

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Re: Unterhalt

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 11:53 Uhr

Mein Mann geht seit nunmehr 18 Jahren arbeiten.
Er verdient einfach nicht mehr.Selbst wenn er den Job wechselt, würde er nicht mehr verdienen, denn er würde nur noch Arbeit über eine Zeitarbeitsfirma finden.Wer stellt denn einen gelernten Lageristen ein, wenn man billige Kräfte bekommen kann.
Mein Mann hat 2 erlernte Berufe und ist trotzdem nur als Helfer angestellt.
Er hat vom JA eine "Bescheinigung" das er zahlungsunfähig ist. Hier hat noch keiner gesagt, dass er sich einen Nebenjob suchen muss.
Dazu kommt, dass er ja auch unseren Kindern zu Unterhalt verpflichtet ist, und das wird mit berechnet.
Er hat ja nur 900 €.
LG Nicole

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Re: Unterhalt

Antwort von 32+4 am 21.02.2010, 12:18 Uhr

Nebenjob kann man sich nicht suchen, wenn man eh schon Vollzeit arbeitet und nebenher noch Kinder Anspruch auf Umgang haben.

Ist der Unterhaltszahler zahlungswillig, aber NACHGEWIESEN nicht zahlungsfähig, dann verbucht man den UHV unter ausfalleistungen und der UZ hat keine schulden.


aber vorsicht:

JÄ versuchen dennoch später dem UZ einfach mal eine ratenzahlung unterzujubeln.

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Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 21.02.2010, 12:27 Uhr

Zu den Bescheinigungen des Jugendamtes kann ich nichts sagen. Auch nicht in wie fern sie rechtsverbindlich sind.

ABER: Meine Anwältin würde ihn mit Schreiben bombardieren. Die Suche nach einem Job, der mehr bringt würde ich mir monatlich nachweisen lassen. *bösebin*

Er verdient relativ wenig, leistet sich aber 4 Kinder... Tut mir leid, da fehlt mir das Verständnis.
Kinder bringen Verantwortung. Verantwortlichen Umgang mit der Vaterverantwortung nenne ich das nicht.
Ich gönne jedem seine Zweitfamilie! Aber nicht auf Kosten der ersten Kinder!

Gruß
Corinna

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@32+4

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 12:28 Uhr

Hallo du...
genau das haben wir die letzten Jahre immer gehabt.
Es war schriftlich erwiesen,dass er zahlungsunfähig ist.Es wurde aber immer ein Betrag ermittelt,den er doch zahlen könnte.Was willst du dann sagen?Nein,mache ich nicht!Also haben wir gezahlt....Freiwillig!Im endefekt aber doch wieder unfreiwillig.Uns wurde gesagt,dass wir doch den Geschwisterbonus,den wir bekommen haben, zahlen könnten,denn andere hätten ihn ja auch nicht.
Er ist ja gewillt,mehr zu zahlen, aber das Gehalt lässt es nicht zu.
LG

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@shinead

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 12:33 Uhr

Das ist nicht dein Ernst,oder?
Die Kinder leisten wir uns, und nicht nur er!Ich gehe arbeiten,falls du es gelesen hast.Wir leben nicht auf Staatskosten!
Bis zur Geburt seiner Tochter, wussten wir noch nicht mal, dass seine Ex schwanger war.
Er bekam nach der Geburt einen Brief vom JA, wo er sich zur Vaterschaft anerkennen soll.
Sie hat sich von ihm getrennt, als sie schwanger wurde.
Erstmal informieren und dann urteilen.
LG

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Re: Unterhalt

Antwort von Sabri am 21.02.2010, 12:36 Uhr

Keine Ahnung, aber wenn man Kinder bekommt, dann muss man schon dafür bezahlen. Ich käme nie auf die Idee, bei dem Einkommen vier Kinder in die Welt zu setzen. Das reicht ja nicht mal für ein Kind. Verdienst du denn so viel, dass du eure Kinder alleine ernähren kannst? Wenn, dann würde ich, wenn ich er wäre, neben dem schlechtbezahlten Hauptjob noch einen Nebenjob annehmen und Unterhalt zahlen. Ich weiß, es gibt schon Notlagen, aber eure ist, wenn du nicht so gut verdienst, dass du die anderen Kinder alleine ernähren kannst, selbst herbeigeführt. Ich hätte für mich schon den Anspruch, meine Kinder alleine zu versorgen und dies nicht der Allgemeinheit aufzubrummen.
Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde (Kant).
Ich weiß, diese Einstellung ist ein bisschen aus der Mode gekommen.
Gruß, Sabri

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 21.02.2010, 12:41 Uhr

Ich bleibe bei meiner Meinung...
Und ja, das ist mein Ernst!

Mir ist es auch egal, ob ihr auf Staatskosten lebt oder nicht. Das ist euer Ding.

Seinem ersten Kind steht aufgrund der Tatsache, dass er zu wenig verdient weniger als der Mindestunterhalt (nämlich nur UVG) zu.
Diese Tatsache wird sich, nachdem was Du über die Jobsituation geschrieben hast, wohl auch nicht ändern.
Damit lebt sein erstes Kind auf Staatskosten. Unverschuldet.

Gruß
Corinna

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Re: @shinead

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 12:53 Uhr

Um weiter "schimpfen" zu können, muss ich dir sagen, dass seine Tochter nicht mal mehr den UV bekommt, da sie bereits 7 Jahre ist.
Mehr als arbeiten gehen kann er nicht.
Wir können schlecht seinem Arbeitgeber sagen, er muss mehr verdienen, damit seine Tochter ihren Unterhalt bekommt.
Und wenn du richtig gelesen hast, zahlt er.Nicht viel, aber das was möglich ist.
Wir gehen beide arbeiten,wenn es dich beruhigt,damit wir nicht vom Staat leben müssen.
Wir arbeiten sogar zeitversetzt, damit wir die Möglichkeit haben, beide arbeiten zu gehen trotz der 4 gewollten Kinder.
Es reicht aber eben nur so.Zeig mir einen Job,wo man(n) soviel verdient, damit es wirklich reicht.
LG

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Re: Unterhalt

Antwort von Mack4 am 21.02.2010, 13:03 Uhr

Hallo,

ich berichte Dir mal von meinem Fall. Bei den Kindern 1-3 zahlt der Vater nicht, hat aber wohl regelmäßig Bewerbungen vorgelegt. Jetzt hat er eine Maßnahme und verdient 760,00 Euro, davon muss er nichts zahlen. Ich habe vom Jugendamt ein Schreiben, dass dieser Mann keinerlei Schulden dort hat, da er sich nachweislich um Arbeit bemüht hat. Bei Kind 4 hat der Vater einen Offenbarungseid und das Jugendamt hat noch keine Bewerbungen eingefordert. Sie sind der Meinung, dass eh nichts zu holen ist. Für Klagen, Anwälte e.t.c. habe ich keine Kraft. Geht doch einfach direkt zum Jugenamt und fragt dort nach Eurer konkreten Situation. Ich habe das Gefühl, dass jedes Jugenamt anders arbeitet.

LG von Sylvia

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Reg dich am besten garnicht auf.....

Antwort von Sonntagskinder am 21.02.2010, 13:03 Uhr

... das bringt nichts, hier hocken viel zu viele verbitterte "Erst-Frauen" die nur drauf warten den bösen " zweit-Frauen" eins aufs Dach zu geben. Ich war letzte woche auch die Böse weil ich es wage einen Mann zu lieben der schon ein Kind aus ner früheren Beziehung hat!

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Re: @32+4

Antwort von 32+4 am 21.02.2010, 13:04 Uhr

hier auch Mangelfall und selbst das OLG Celle (neben Hamm eher väterunfreundlich!) meinte dann
"Selbst wenn Sie im Lotto gewinnen würden, für die vergangene Zeit sind das Ausfalleistungen"

Anwälte bellen gerne. Was die Anwältin von Ex1 nicht alles wollte

Bei uns wurde auch oft und gerne gemeckert, wie kann man denn nur, wenn das Geld jetzt nicht reicht und der Staat UHV zahlen muß.
Komisch, denn VOR der Trennung krähte kein Hahn danach, daß es in der Familie angeblich nicht gereicht hätte.

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@Sonntagskinder....

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 13:09 Uhr

Ich glaube, ich muss dir jetzt blind unterschreiben.
Ich lese erstmal weiter, um mir noch mehr Vorurteile anhören zu müssen.
Komischerweise, beschwert sich die Ex-Freundin meines Mannes nicht,dass sie kein Geld bekommt.
Haben ein normales Verhältnis.
LG

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Re: Unterhalt

Antwort von simnik am 21.02.2010, 13:12 Uhr

ich verstehe auch nicht, wie ich noch 3 Kinder zeugen kann, wenn ich für das ERSTE schon nix zahlen kann....aber das ihr euch diese Frage nicht gestellt habt , ist es eh zu spät

mit meinen Steuergeldern hat das ERSTE Kind 6 Jahre lang gelebt, abzüglich der 50 EUR des Vaters

Für das Kind kann ich nur hoffen, dass es einen Unterhaltstitel gibt......der gilt dann 30 Jahre und nach Verlängerung noch mal 30 Jahre......die hammerharte Rechnung sollte dein Mann wirklich gekommen und zu Recht und nicht nur in 11 Jahren sondern die nächsten 60 Jahre ist er zur Zahlung verpflichtet

Wenn du dich nicht in die Mutter rein versetzen kannst, dann stell dir einfach mal vor, er lässt sich scheiden und du hast DREI Kinder, die keinen Unterhalt sehen.

Simnik

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Re: @Sonntagskinder....

Antwort von Sonntagskinder am 21.02.2010, 13:12 Uhr

hmm joa wie bei uns, mein Mann zahlt 180,- Unterhalt ans Jugendamt welches den dann an die Mutter weiter leitet, und da Jugendamt hat ihr wohl gesagt sie solle sich das was ihr mehr zustehen würde mittels anwalt eintreiben, macht sie aber nicht, warten ja schon ewig drauf! Selbst wenn du zahlst bist hier der Arsch vom Dienst! Is leider so! ;-)

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@simmik

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 13:26 Uhr

Und nur,weil ich Kinder wollte, bin ich jetzt die Dumme, oder was.
Ich bin sicher schuld, dass ich einen Mann mit "Altlasten"(egal ob Kind,oder Schulden) habe.
Ich bitte dich.
Demnächst frage ich, ob er Millionär ist und ja keine Kinder hat.
Und wenn ich beim Zeugen der Kinder dran denke, dass er mich ja mal verlassen könnte, dürfte ich keine Kinder haben.
Wie schwachsinnig denkt ihr denn?
Und wenn du gelsen hättest, wussten wir nichts von dem Kind, bis sich das JA gezuckt hat, und Geld wollte.

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 21.02.2010, 13:31 Uhr

Da ich nicht weiß, wann der Vorschuß beantragt wurde, kann ich alleine aus dem Alter des Kindes nichts schließen.

Zum Thema "verbitterte Erstfrauen".

Bin keine Erstfrau. Hab mich nur vom falschen Schwängern lassen. Dafür habe ich aber einen wundervollen Sohn.
Ich verdiene genug um uns zu ernähren. Ja, es gibt noch die Jobs die reichen. Zumindest im Rhein-Main Gebiet kann ich mich über meine Entlohnung nicht beschweren. Wir besitzen ein eigenes Haus, ein Auto und können ein- bis zweimal im Jahr in den Urlaub fahren.

Bin ich frustriert weil mein Ex keinen Unterhalt zahlt? Nein! Ich habe ihm schlichtweg meine Anwältin auf den Hals gehetzt. Jetzt zahlen seine Eltern, damit er das UVG nicht irgendwann zurück zahlen muss. Er ist im übrigen Hartz IV Empfänger...

Was mich aber einfach ärgert ist, dass ein Mann, der finanziell nicht in der Lage ist für sein erstes Kind Unterhalt zu bezahlen noch drei weitere Kinder bekommt. Tut mir leid, das kann ich nicht verstehen. Das übersteigt mein Fassungsvermögen.
Eigentlich ist es dabei ganz egal ob da noch ein Kind aus einer früheren Beziehung ist. Es ist für mich auch innerhalb einer Intakten Beziehung nicht fassbar unter diesen oder ähnlichen Voraussetzungen 4 Kinder zu planen.

Gruß
Corinna

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Re: @shinead

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 13:40 Uhr

Wenn es der Falsche war, warum hast dich schwängern lassen?
Muss man dich ja genau an den Pranger stellen.
Und wieviele Kinder ich plane und bekomme, überlaääst du mir!
Ich kann sie mir leisten,auch ohne ihn.
Ich wünsche mir,dass ich mal nicht so verbissen werde,wie einige hier.
Gib ihm einen Job,wo er verdient,was auch für die Tochter reicht, dann nimmt er ihn.
Sind extra umgezogen, damit er Arbeit hat.
Es bringt aber nichts, sich hier zu erklären, denn es kommt nicht an.
Und um das Ausgangsposting geht es schon gar nicht mehr.
LG

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 21.02.2010, 13:48 Uhr

Ich hab mich schwängern lassen, weil ich von Ärzten schriftlich habe, dass ich keine Kinder bekommen kann. Mein Sohn ist ein Unfall. Ein liebenswerter, aber nicht geplant. Um so mehr gewünscht! Ein Wunschkind. Zwar erst im nachhinein. Aber ein Wunschkind!

Ich habe Dich in meinem Posting garnicht angegriffen. Ich habe gesagt, dass ICH es nicht fassen kann. Ich habe geschrieben, dass es mich ärgert das EIN Mann.

Von euch ist da nicht die rede. Es ist meine generelle Meinung zu dem Thema. Und meine Meinung ist meine Meinung, bleibt meine Meinung und wird sogar vom Grundgesetz geschützt.

Wenn Du mir allerdings jetzt sagst, dass er mit LSTKlasse 5 arbeitet krieg ich nen Fön... Dann wäre nämlich nur die Besteuerung Schuld an seiner Nicht-Leistungsfähigkeit.

Gruß
Corinna

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Re: @shinead

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 13:55 Uhr

Ich kann dich beruhigen..er kat LSK 4.
Bis 2008 hatte er die 1, wil wir nicht verheiratet waren.
Aber da er nur 1150 € brutto verdient, spielt das keine Rolle.
Ich würde die Haltung sicher verstehen,wenn wir 3 Kinder in die Welt gesetzt hätten und bewußt ALG2 beziehen würden.Nein,dass haben wir nicht und würden es auch nicht tuen.
Dann würde ich nämlich noch mehr Kinder bekommen.Denn anscheinend lebt es sich so gut mit ALG2. (Ironie)
LG

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FALSCH!

Antwort von 32+4 am 21.02.2010, 13:56 Uhr

der UZ darf sich die Klasse 5 nehmen, wird dann aber nicht so behandelt bei der Unterhaltsberechnung!

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Re: benny&yannick

Antwort von Mareike25 am 21.02.2010, 14:00 Uhr

hast Pn

Lg Mareike

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Re: FALSCH!

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 14:01 Uhr

Es hat glaube ich keinen Sinn, sich zu erklären.Man bekommt Vorhaltungen.
Zum Beispiel:Was wäre denn, wenn er die letzten Jahre immer voll gezahlt hat, und plötzlich zahlungsunfähig wird.
UVG gibts nicht, da das Kind bereits 12 ist.Dann wäre es sicher nicht schlimm, denn es kann ja mal passieren.
Mann o Mann......

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PN zurück

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 14:05 Uhr

o.T.

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Re: FALSCH!

Antwort von susafi am 21.02.2010, 14:07 Uhr

nein kann es nicht, es gibt offensichtlich ganz viele Frauen hier, die Berechnen bei der Familiengründung genau nach, wieviel sie vom Partner in Falle einer Trennung an Unterhalt bekommen und natürlich haben die Männer alle einen Arbeitsvertrag, der gleich bis zur Rente läuft

lass dich bloss nicht ärgern, das kann man ja gar nicht ernst nehmen... da haben ein paar Frauen ein Posting gesucht um sich über die Männerwelt abzureagieren

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@susafi.....!

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 14:11 Uhr

DANKE......DANKE....Ich verneige mich.
Sicher sind da Frauen bei, die lassen sich ein Leben lang vom EX aushalten.
Gibt immer Gründe, nicht arbeiten zu müssen.
Ich muss doch so planen, dass ich ohne 2 Almosen auskomme.Egal ob für mich, oder die Kinder.
Wie abhängig muss man sich denn machen.
Mir muss auch keiner sagen, dass es Geld ist,was dem Kind zusteht.
Das interessiert mich nicht.
LG

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Re: @susafi.....!

Antwort von 32+4 am 21.02.2010, 14:18 Uhr

guck

mein ex hat 3 kinder mit seiner ex und zusammen dann zu 5. ~1700€ gehabt

das ist sehr wenig, keiner krähte danach, wieso er 3 kinder hat

nach der trennung dann die unterhaltsforderungen und die brachten dann bei ex und den kindern fast das gleiche..aber da waren sie dann nur noch zu 4.
mindestunterhalt nicht leistbar, trotz vollzeitarbeit

plötzlich fingen einige an zu meckern, wie kann er denn nur..warum sucht er sich nicht noch einen job..

wir haben zusammen 2 kids, aber ich hatte zu der zeit gutes geld gehabt. da hat auch niemand etwas gesagt.
bis dann bei mir das jobkartenhaus aufgrund von krankheit zusammenbrach

zack mußte ich mir, genauso wie du hier, vorwürfe ohne punkt und komma anhören.


es ist aber ein unterschied, ob ein fauler unterhaltszahler ein kind nach dem anderen bekommt, oder ob sich der UZ wirklich bemüht dem unterhalt gerecht zu werden.

warum aber vorher in der intakten familie bei wenig geld alles tutti ist, ist mir wohl ein rätsel..ein schelm und so..

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@32+4...

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 14:24 Uhr

Wie gesagt, ich würde verstehen wenn wir beide "Assi" wären.
Nein, wir gehen arbeiten. Schlimm genug,dass man sich wegen der eigenen Kinder rechtfertigen muss.
Und ich möchte mich nicht von meinm Mann aushalten lassen,wenn es mal schief geht.
LG Nicole

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Re: Bis zur Geburt seiner Tochter, wussten wir noch nicht mal, dass seine Ex schwanger w

Antwort von simnik am 21.02.2010, 18:01 Uhr

Ich kann lesen. DU hast geschreiben:

" Bis zur Geburt seiner Tochter, wussten wir noch nicht mal, dass seine Ex schwanger war "

Das war doch vor SIEBEN JAHREN noch bevor IHR eure familienplanung überhaupt begonnen habt, oder ????

Schuld bist du nicht, dass du einen Mann mit Altlasten hast, aber WISSEN musst du es doch und HANDELN danach.

Das klingt vielleicht blöd, aber wenn dein Mann einen Kredit über 20000 EUR offen hätte, dann müsste das doch in eure gemeinsame Planung auch mit rein.

Fakt ist IHR BEIDE habt noch 3 Kinder gezeugt, obwohl dein Mann schon beim ERSTEN zahlungsunfähig war.

Stell dir doch mal vor,du hast einen Unfall und bist berufsunfähig. Was wird dann ??? Du musst doch die Zukunft von 3 Kindern planen. Kinder kriegen können alle. Deren Zukunft gestalten ist weit schwieriger.

Simnik

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Re: Bis zur Geburt seiner Tochter, wussten wir noch nicht mal, dass seine Ex schwanger w

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 18:59 Uhr

Und nur weil er Altlasten hat, muss ich auf mein Glück verzichten?
Und wenn ich durch einen Unfall berufsunfähig bin, habe ich eine Versicherung,die mir dann hilft.Es gibt nicht für umsonst solche Versicherungen.
Auch meine Kinder sind für die Zukunft abgesichert.
Wenn man es so nimmt, war er schon immer zahlungsunfähig.Hätte er dann nie ein Kind zeugen dürfen.
Und wie gesagt, es geht nicht mehr um das Ausgangsposting.
LG

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Re: es geht um EUER Leben

Antwort von simnik am 21.02.2010, 19:40 Uhr

doch es geht um das Ausgangsposting

Wenn es einen Unterhaltstitel gibt , ist er die nächsten 60 Jahre FÄLLIG.

Und wenn ich nicht genug Geld für MICH habe, kann ich kein Kind zeugen,keinen Hund halten oder Auto kaufen.

WER soll denn sonst für das Kind zahlen ???? WIR haben schon mit dem Unterhaltsvorschuss gezahlt. Wenn die Mutter ALG 2 braucht, zahlen wir weiterhin.......DAS kann ja nicht der Sinn sein, oder ???

Simnik

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Re: es geht um EUER Leben

Antwort von susafi am 21.02.2010, 19:56 Uhr

Gott... hinter welchen Mond lebst du eigentlich? Das ist reinster Müll den du hier von dir gibst... Lass doch deinen Frust woanders ab...

du bist völlig vom Thema abgewichen... sie wollte nicht wissen ob sie hätte 3 Kinder zeugen dürfen... DAS GEHT DICH AUCH GAR NICHTS AN !!!
Sie hat gefragt ob er trotzt nachweislicher Zahlungsunfähigkeit Schulden macht... aber wer lesen kann ist halt klar im Vorteil...

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ES GIBT KEINEN TITEL!

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 19:56 Uhr

Und wenn du es so siehst, dass du den UVG gezahlt hast, muss ich sagen, dass ich und auch mein Mann diesen auch zahlen.
Denn auch ich gehe arbeiten und zahle Steuern.
Und ob sie ALG2 bekommt, weiß ich nicht.
Selbst den würde ich zahlen.
Und wie erwähnt, zahlen wir bzw. mein Mann.
LG

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DANKE SUSAFI....

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 19:58 Uhr

Ich glaube, dass haben bis dato nur wenige verstanden.
Und wer es verstanden hat, hat geantwortet.
Einige dachten, sie schweifen mal vom Thema ab und geben ihren Senf preis.
LG Nicole

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Re: DANKE SUSAFI....

Antwort von susafi am 21.02.2010, 20:00 Uhr

ja halt um Frust abzulassen...

pass auf... wir beide lesen hier jetzt einfach nicht mehr weiter rufe beim Jugendamt an, die sagen dir, wie sie es Handhaben... ich kenne es so, das man keine Schulden macht, wenn man Eigenbemühungen zeigt...

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Re: ES GIBT KEINEN TITEL!

Antwort von simnik am 21.02.2010, 20:12 Uhr

der TITEL ist doch aber der PUNKT

ohne Titel----- keine Schulden

Wenn er 50 EUR zahlen muss und 50 EUR zahlt, dann erübrigt sich doch deine Frage

Wenn er 200 EUR laut Titel zahlen müsste, aber nur 50 EUR zahlt, macht er 150 EUR Schulden

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Re: ES GIBT KEINEN TITEL!

Antwort von benny&yannick am 21.02.2010, 20:32 Uhr

Er müßte laut Berechnung des Jugendamtes GAR NICHT zahlen.
Tut dies aber,weil er zeigen möchte,dass er gewillt ist.
Und ich denke, das zählt,oder?

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Re: ES GIBT KEINEN TITEL!

Antwort von simnik am 21.02.2010, 20:49 Uhr

warum hast du denn dann Angst vor einer Rechnung, wenn das Kind 18 Jahre ist ???

das geht doch nur mit gültigem Unterhaltstitel , sonst geht das Kind leer aus

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Re: es geht um EUER Leben

Antwort von Gucci75 am 21.02.2010, 20:55 Uhr

"Und wenn ich nicht genug Geld für MICH habe, kann ich kein Kind zeugen,keinen Hund halten oder Auto kaufen."

Die KM hätte sich aber im Umkehrschluss auch von vornherein über die finanzielle Lage des Mannes einen Kopf machen können und dann von einem Schwangerwerden absehen können. Gehören ja immer noch zwei dazu.
Und auch andere Mamas bräuchten dann nicht darüber klagen, dass sie sich (finanziell gesehen) vom falschen Mann haben schwängern lassen.

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Re: ES GIBT KEINEN TITEL!

Antwort von 32+4 am 21.02.2010, 20:59 Uhr

"Wenn er 200 EUR laut Titel zahlen müsste, aber nur 50 EUR zahlt, macht er 150 EUR Schulden"

z.B. zwangsvollstreckungsverzicht => keine schulden laufen auf


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@32+4: Hatte dir eine PN geschrieben...

Antwort von Gucci75 am 21.02.2010, 21:00 Uhr

LG

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Re: @32+4: Hatte dir eine PN geschrieben...

Antwort von 32+4 am 21.02.2010, 21:13 Uhr

ich war doch gar nicht mehr hier^^

meine urteile kann ich nicht einstellen, aber "drüben" ist zur not eine frau sehr fit und hat viele privaturteile zur hand.
wenn sie denn noch dort weilt

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Dann hätte das erste Kind ja schon garnicht entstehen dürfen

Antwort von Dinchen16012009 am 21.02.2010, 21:18 Uhr

und die Kinder vieler Alleinerziehenden die auch keinen oder nur wenig Unterhalt bekommen auch nicht oder?

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Stichwort: Unterhalt

Unterhalt gegenüber Frau

halli hallo, habe da mal ne frage. weilich mich damit nicht so gut auskenne. also ich habe jetzt einen neuen freund, mit dem vater meiner tochter war ich nicht verheiratet er ist also nur der kurzen unterhaltspflichtig. so mein neuer freund aber ist verheiratet und hat auch ein ...

von cathy18 07.02.2010

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Stichwort: Unterhalt

Nochmal Amerikareise und Unterhaltsanpassung

So, erstmal vielen Dank für all eure Meinungen und Ratschläge. Und Ralph, ja deine Idee ist gut, aber da ich mich kenne, weiß ich dass ich dass nicht schaffe es so krass durch zu ziehen. Zumal dann auch Benny mitreingezogen würde. WEnn er bispielsweise beim Papa ist und dann ...

von Janka_ 04.02.2010

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Stichwort: Unterhalt

Geschenk ans Kind statt Unterhalt

Kennt ihr das auch? Anstatt die korrekte Unterhaltssumme zu zahlen, kürzt der Kindesvaterden Unterhalt und kauft dafür fürs Kind ein Geschenk. Da muss ich mich ja überhaupt nicht aufregen (seine Worte), denn schließlich ist es doch egal, wie das Geld dem Kind zugute kommt ...

von suchepotentenmannfürsleben 04.02.2010

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Stichwort: Unterhalt

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