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Geschrieben von Morphiste am 21.02.2010, 18:46 Uhr

KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Hallo ihr Lieben,

vor ein paar Tagen teilte mir der KV mit, das er sich komplett vom Unterhalt für unseren Sohn befreien lassen will. Er hätte ja schließlich die Schulden und noch sein Auto abzubezhalen. Und er würde ja jetzt nachdem sich die LK geändert hat nur noch 1650 Euro netto verdienen.

Geht das? Weiß das einer?

LG Jenny

 
17 Antworten:

Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von mamafürvier am 21.02.2010, 18:53 Uhr

Ihm steht ein Selbstbehalt zu und auch eine angemessene Miete aber alles andere ist seine Sache.
Er soll das mal beim JA vortragen... die lachen ihn aus.

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Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von Morphiste am 21.02.2010, 19:03 Uhr

Er will damit sogar vor Gericht eine Änderungsklage laufen lassen... Angeblich läuft die schon.
Angefangen hat es damit, das im Januar ein Schreiben von seinem Anwalt kam, indem ich zustimmen soll, das er in die 1. Unterhaltsstufe kann, weil er ja jetzt 300 Euro weniger hat im Monat. Ich hab aber gesagt, zuerst will ich einen Lohnzettel sehen! Aber die Frist ist noch vorm 31.1. abgelaufen, sprich ich bekam keinen Lohnzettel zu sehen, bis die Frist abgelaufen war. Mein Anwalt hat sich kaputt gelacht über das schreiben.

Denn er wurde ja schon vom Gericht im Oktober zu Unterhalt verklagt, weil er nicht bezahlt hat.

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Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von Suka73 am 21.02.2010, 19:10 Uhr

hui, wenn das so einfach ginge, was meinst Du, wie viele Männer (und Frauen) sich dann schon hätten "befreien" lassen... das ist absoluter Quatsch und damit kommt er nicht durch. Dass er die Lohnzettel nicht eingereicht hat, hat auch einen Grund... dass sein Anwalt ÜBERHAUPT auf so eine Idee kommt, so ein Schreiben aufzusetzen (so nach dem Motto, unterschreib mal eben und alles wird gut) ist unglaublich.

LG sue

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lachhaft

Antwort von mamafürvier am 21.02.2010, 19:12 Uhr

Lachhaft, daß er glaubt ihm steht zu den Unterhalt einafch nicht mehr zu zahlen.
Lachhaft, daß ein Anwalt so eine Grütze mitmacht, die zum Scheitern verurteilt ist.
lustisch

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Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von Morphiste am 21.02.2010, 19:14 Uhr

Hi Sue,

sein Anwalt hat ja von Anfang an immer geschrieben er könne nix zahlen. Das sah das Gericht dann bißchen anders ;-)

Dann warten wir mal ab was passieren wird... Bin ich sehr gespannt drauf!

LG Jenny

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Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von mamafürvier am 21.02.2010, 19:17 Uhr

Wie kommt ein Anwalt darauf, daß er bei1650€ netto nicht zahlen kann oder gar muß
Da müßte hier im ehemaligen Osten kein Vater UH zahlen, weil sowas ein Traumgehalt hier ist.

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*lol* ICH kann mich noch nicht mal von der GEZ befreien lassen...

Antwort von Möhrchen am 21.02.2010, 19:18 Uhr

...und der gute Mann will gleich von der Unterhaltspflicht befreit werden? ;-))) jaja...dann soll er mal machen!!!

Unterhalt hat Vorrang...da kommt er nicht raus...

lg heike

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Mein Gott!!!!

Antwort von Aprilscherz2000 am 21.02.2010, 19:19 Uhr

Das Geld was er dem Anwalt gibt, soll er lieber direkt seinen Kindern zahlen.

Soviel ich weiß, müssen Väter sogar nen Zweitjob annehmen um für den Unterhalt aufzukommen (oder zumindest beweisen das sie den Unterhalt nicht aufbringen können!)

Schöner Anschlußlacher für die Woche!Mit den Briefen von seinem Anwalt würd ich das Klo tapzeziern!

LG Chrissie

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Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von Patti1977 am 21.02.2010, 19:21 Uhr

Er hat es versucht, dass du zustimmst. Gut, dass du nicht drauf eingegangen bist.

Hab aber sehr geschmunzelt, dass das andere Männer auch versuchen.

Meiner wird im März damit durchkommen, da er nur 900 Euro verdient, 177 zahlt und dann sein 2. Kind hat. Aber bei dem Gehalt verständlich und ich bekomme Unterhaltsvorschuss von 180 Euro. Auch gut ;-)

Nur nicht drauf einlassen, lass das Gericht entscheiden. Und immer fein lächeln

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Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von Morphiste am 21.02.2010, 19:21 Uhr

Also angeblich wegen den Schulden vom Haus, die er alleine abbezahlen muß (von mir kann er nix kriegen, weil ich selbst nur 540€ verdiene) und er wohnt ja auch schließlich alleine drin. Und wegen den 38 KM fahrt zur Arbeit.
Hat irgendwas erzählt von 10€ pro KM würden ihm dann im Monat zu stehen dafür.
Sprich abzüglich der Schulden vom Haus und Auto seien angeblich nur noch 500€ oder so übrig..

Wobei wenn ich selbst rechne sind noch über 700 € übrig. Wobei ich gehört habe, das die Schulden vom Haus nicht angerechnet werden würden. Dann hätte das Gericht das ja im Oktober auch angerechnet...

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Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von Einstein-Mama am 21.02.2010, 19:24 Uhr

wenn die schulden gemeinsam und in der ehe entstanden sind, dann dürfen sie auch angerechnet werden, allerdings wird dann aber der gesteigerte wohnwert für ihn wieder dazu gerechnet, schließlich nutzt er das haus alleine.

du darfst so oder so nichts zustimmen, was den unterhalt/ nicht unterhalt deines kindes angeht. berkel meinte auch ich solle auf unterhalt verzichten, ist gar nicht rechtens, da es nicht MEIN unterhalt ist, sondern der, der kinder.

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Wie wär es mit Haus verkaufen?

Antwort von Möhrchen am 21.02.2010, 19:26 Uhr

Das wäre doch das Nächstliegende!? Wenn er es sich nicht leisten kann...vielelicht kann er dann auch näher zur Arbeit ziehen;-)

lg heike

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Re: Wie wär es mit Haus verkaufen?

Antwort von Morphiste am 21.02.2010, 19:29 Uhr

Lach...

Ja das wäre mir auch am liebsten, aber er weigert sich strikt. Und solange er bezahlt... kann ich nix machen...

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Re: KV will sich von Unterhaltspflicht befreien lassen

Antwort von lilliblue am 21.02.2010, 19:30 Uhr

Meiner hat das auch mal versucht, wegen seinen Schulden (Autokredit) weniger zahlen zu dürfen...Mein SB meinte nur, ist doch sein Bier.....

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Re: Wie wär es mit Haus verkaufen?

Antwort von Möhrchen am 21.02.2010, 19:31 Uhr

Aus der Unterhaltspflicht kommt er nur raus, wenn er nachweislich nicht der Vater/Erzeuger des Kindes ist...

Bloß nirgends zustimmen...aber das weißt Du ja;-)))

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kommt drauf an

Antwort von Einstein-Mama am 21.02.2010, 19:32 Uhr

die immo-preise bei uns zum beispiel sind im keller, wenn noch schulden drauf sind, dann ist es gehüpft wie gesprungen ob er es behält, oder verkauft.
auch restschulden und zusätzliche mietkosten sind eben kosten.

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EM, aber nicht immer

Antwort von 32+4 am 21.02.2010, 21:22 Uhr

OLG Celle

die ehebedingten Schulden (die kompletten Hausraten, Raten für das Auto von Ex), durfte KV alleine tragen und nicht einen Cent beim KU, obwohl Ex und Kinder im haus wohnten, abziehen.

also ruhig Blut bei der Ansage, würde ich sagen

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