Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Melly77 am 15.05.2008, 22:53 Uhr

Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc

Ich habe eben den Beitrag von Traumfänger gelesen und mich würde mal interessieren, wann der KV überhaupt in medizinische Behandlungen einwilligen muss? Es genügt doch immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten,oder? Ich bin zwar noch nicht so lange getrennt lebend, aber zum Beispiel hatte unsere Tochter die Einschulungsuntersuchung des Gesundheitsamtes wo entschieden wurde, ob sie schulreif ist oder nicht und dort bin ich mit ihr alleine hingegangen und habe alles alleine unterschrieben! So war es im letzen Jahr bei unserem Sohn auch, obwohl wir da noch zusammengelebt haben! Selbst als unsere Kinder an den Polypen operiert wurden, hat immer meine Unterschrift ausgereicht! Und ich wurde nirgends gefragt, ob ich mit dem KV zusammenlebe oder getrennt bin. Also nochmal zurück zur Frage, bei welchen Untersuchungen/Behandlungen wird denn die Zustimmung des KV überhaupt benötigt?

 
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