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Geschrieben von Melly77 am 15.05.2008, 22:53 Uhr

Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc

Ich habe eben den Beitrag von Traumfänger gelesen und mich würde mal interessieren, wann der KV überhaupt in medizinische Behandlungen einwilligen muss? Es genügt doch immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten,oder? Ich bin zwar noch nicht so lange getrennt lebend, aber zum Beispiel hatte unsere Tochter die Einschulungsuntersuchung des Gesundheitsamtes wo entschieden wurde, ob sie schulreif ist oder nicht und dort bin ich mit ihr alleine hingegangen und habe alles alleine unterschrieben! So war es im letzen Jahr bei unserem Sohn auch, obwohl wir da noch zusammengelebt haben! Selbst als unsere Kinder an den Polypen operiert wurden, hat immer meine Unterschrift ausgereicht! Und ich wurde nirgends gefragt, ob ich mit dem KV zusammenlebe oder getrennt bin. Also nochmal zurück zur Frage, bei welchen Untersuchungen/Behandlungen wird denn die Zustimmung des KV überhaupt benötigt?

 
4 Antworten:

Re: Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc

Antwort von Lüddel am 15.05.2008, 23:18 Uhr

Hi,
das wundert mich auch manchmal, ich hab auch noch nirgendwo die Unterschrift des KV gebraucht.
Geschweige denn Unterstützung vom JA.
Ich arbeite im med. Bereich und hab auch da noch nie erlebt, daß eine beidseitige Einwilligung gefordert wurde.
Vielleicht nur bei Einspruch?
LG, Lüddel

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Re: Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc

Antwort von desireekk am 16.05.2008, 9:18 Uhr

Theoretisch:
bei jeder Untersuchung oder zumindest bei jedem Erstbesuch.
bei jedem Erstkontakt wo es um das Kind geht.

Praktisch: da wo es eingefordert wird :-)

Selbst wenn da steht: "Unterschrift aller Erziehungsberechtigten", unterschreibe ich meist alleine. Obwohl wir gem. Sorgercht haben UND noch zusammenwohnen.
Ich also da kein "Konfliktpotential" habe :-)

Mir fällt keine Situation ein, wo die Unterschrift nachgefordert wurde.

Banken sind allerdings da sehr vorsichtig, da geht zu 99,9% NICHTS ohne Negativbesch. bei ASR oder eben beiden Unterschriften.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc

Antwort von carina+eve am 16.05.2008, 9:31 Uhr

hallo

kein arzt fragt nach der familiesituation.
die meißten frauen gehen immer allein zum arzt egal ob ae oder verheiratet.
theoretisch müßte der vater immer seine unterschrift geben aber das ist nicht machbar.
bei uns in der praxis haben wir momentan genau das thema auf dem tisch.
mein chaf hat bei einer impfstudie teilgenommen,die eltern müßten eigentlich beide unterschreiben,theoretisch.
aber in der praxis ist das nicht so einfach,weil die frauen wie gesagt allein kommen.

gruß carina

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Re: Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc

Antwort von Melly77 am 16.05.2008, 15:46 Uhr

Vielen Dank erstmal für eure Antworten! Dann lasse ich dieses Thema erstmal auf mich zukommen und hoffe, dass ich da keine Probleme haben werde.

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