Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 16.05.2008, 9:18 Uhr

Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc

Theoretisch:
bei jeder Untersuchung oder zumindest bei jedem Erstbesuch.
bei jedem Erstkontakt wo es um das Kind geht.

Praktisch: da wo es eingefordert wird :-)

Selbst wenn da steht: "Unterschrift aller Erziehungsberechtigten", unterschreibe ich meist alleine. Obwohl wir gem. Sorgercht haben UND noch zusammenwohnen.
Ich also da kein "Konfliktpotential" habe :-)

Mir fällt keine Situation ein, wo die Unterschrift nachgefordert wurde.

Banken sind allerdings da sehr vorsichtig, da geht zu 99,9% NICHTS ohne Negativbesch. bei ASR oder eben beiden Unterschriften.

Viele Grüße

Désirée

 
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