Geschrieben von desireekk am 16.05.2008, 9:18 Uhr |
Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc
Theoretisch:
bei jeder Untersuchung oder zumindest bei jedem Erstbesuch.
bei jedem Erstkontakt wo es um das Kind geht.
Praktisch: da wo es eingefordert wird :-)
Selbst wenn da steht: "Unterschrift aller Erziehungsberechtigten", unterschreibe ich meist alleine. Obwohl wir gem. Sorgercht haben UND noch zusammenwohnen.
Ich also da kein "Konfliktpotential" habe :-)
Mir fällt keine Situation ein, wo die Unterschrift nachgefordert wurde.
Banken sind allerdings da sehr vorsichtig, da geht zu 99,9% NICHTS ohne Negativbesch. bei ASR oder eben beiden Unterschriften.
Viele Grüße
Désirée
- Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc - Melly77 15.05.08, 22:53
- Re: Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc - Lüddel 15.05.08, 23:18
- Re: Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc - desireekk 16.05.08, 9:18
- Re: Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc - carina+eve 16.05.08, 9:31
- Re: Frage: Einwilligung des KV zu Untersuchungen etc - Melly77 16.05.08, 15:46