Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von faya am 16.06.2010, 11:48 Uhr

Erfahrungensaustausch.....

Vorrangig ist Wohngeld bzw. Hartz IV,

d.h. du mußt erst eines von beiden o.g. beantragt haben. Weil das für mich aus Überzeugung und Sturheit nicht in Frage kommt, bekomme ich keine KiGa-Kostenunterstützung , obwohl ich zeitweise finanziell unter dem Hartz IV Satz liege.

LG

 
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