Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von minimann am 16.06.2010, 8:54 Uhr

Erfahrungensaustausch.....

Hallo.

Wie hoch oder niedrig muß mein Einkommen sein, das das Jugendamt Kigakosten zum Teil übernimmt?

Lg , Danke

 
7 Antworten:

Re: Erfahrungensaustausch.....

Antwort von engelchen_lpz am 16.06.2010, 9:07 Uhr

kann man pauschal leider nicht sagen, bei mir wars bei 1300 euro netto vorbei mit der ksotenübernahme... meine wohnung war denen aber auch zu teuer... und die haben nicht die ganzen mietkosten abgezogen

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Re: Erfahrungensaustausch.....

Antwort von minimann am 16.06.2010, 9:17 Uhr

Danke Dir. Ich gehe ja selbst auch arbeiten, aber die Preise für den Kiga sind enorm. Im Nachbarort wird nach Gehalt berechnet, bei uns hier schon wieder nicht, da gibt es eine Festbetrag. Der tut weh....

Naja, sparen, sparen, sparen...

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Re: Erfahrungensaustausch.....

Antwort von Fru am 16.06.2010, 9:37 Uhr

Bei uns ist es hier ein Höchstbetrag von 17.000 Euro pa.

LG

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Re: Erfahrungensaustausch.....

Antwort von quinnmops am 16.06.2010, 9:50 Uhr

Wir kriegen zur Zeit einen Freiplatz, weil unser Gesamteinkommen etwa 100 Euro unter der grenze liegt. Diese Grenze setzt sich hier (Sachsen) aus einer Familienpauschale, Wohnkosten, Fahrtkosten zur Arbeit und privaten Versicherungen zusammen. Bei schwankenden Einnahmen wird dann über mehrere Monate im Nachhinein gemittelt.

Meiner Erfahrung nach sind die Bearbeiterinnen sehr nett.
Ruf doch einfach mal an und frage nach, ob sich in Deinem Fall der Antrag lohnt.

LG

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haben wir wieder was gemeinsam:)

Antwort von Einstein-Mama am 16.06.2010, 10:14 Uhr

ich fülle gerade den antrag aus und geb den heute ab.
bin mal gespannt obs was wird.

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Re: haben wir wieder was gemeinsam:)

Antwort von minimann am 16.06.2010, 10:22 Uhr

langsam wirste mir unheimlich. *g*



ich glaube aber nicht, das ich was bekomme. Ich fülle den am Montag aus.

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Re: Erfahrungensaustausch.....

Antwort von faya am 16.06.2010, 11:48 Uhr

Vorrangig ist Wohngeld bzw. Hartz IV,

d.h. du mußt erst eines von beiden o.g. beantragt haben. Weil das für mich aus Überzeugung und Sturheit nicht in Frage kommt, bekomme ich keine KiGa-Kostenunterstützung , obwohl ich zeitweise finanziell unter dem Hartz IV Satz liege.

LG

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