Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 22.02.2008, 22:10 Uhr

Eine Menge zu tun...

Hi Sandra,

1. Anwalt aus allen Rohren feuern lassen, ggf. Unterhaltsklage mit Titulierung und anschließender Gehaltspfändung. Sorry, aber der junge Mann schient es so zu wollen, und es geht um Dich und um Euer Kind, also absolut kein Anlaß, die Glacéhandschuhe anzubehalten.

2. Montag sofort zum Bafög-Amt und Bafög beantragen.

3. ALG II beantragen. Im SGB II sind zwar in Verbindung mit dem BAfög Neuerungen in Sicht, aber die sind noch nicht rechtskräftig. Das heißt im Klartext: DU hast aufgrund des Studiums keinen Anspruch auf Regelsatz und Deinen Mietanteil, aber auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende, das können bis zu 125,- € im Monat sein. Außerdem könnte Dein Kind Anspruch auf Sozialgeld und Mietanteil haben. Kindergeld wird zwar gegengerechnet, aber bis der Unterhalt durchgekämpft ist, würde die Differenz vom Amt gezahlt. Hilfsweise auch beim Jugendamt beraten lassen, ob Du Unterhaltsvorschuß beantragen solltest oder das der Anwalt für Dich regeln soll (ich halte letzteres für besser).
Das Amt wird beim Anwalt melden, daß Du Hilfe erhältst und sich den entsprechenden Teil sichern.

4. Eltern und andere Verwandte um Hilfe bitten, bis das durchgestanden ist.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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