Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 30.06.2008, 23:07 Uhr

Ein Jahr...

Hallo,

die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem das Amt Kenntnis vom Sachverhalt hatte. Frage mich aber bitte nicht, wo das steht. Jedenfalls heißt es immer, das Zuvielzahlungen an die Empfänger nach einem Jahr "verfristen". Wenn sich Deine Arge also nach einem Jahr nicht rührt, ist der Drobs gegessen.

Deshalb auch mein Tipp, die Abgabe Deines Schreiben sich bestätigen zu lassen. Dann bist Du raus und kannst in einem Jahr die Summe ausgeben.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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