Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mamafürvier am 29.06.2008, 22:55 Uhr

@nicolh (wegen Ausstieg aus dem Mietvertrag)

Der ausziehende Mieter braucht die Zustimmung des Mitmieters, ABER dieser ist zur Zustimmung verpflichtet. Stimmt er nicht zu, so kann der andere sehr wohl ausziehen und der bleibende Mieter wird de facto Alleinmieter.
Zweites ABER: Der Vermieter muss in jedem Fall zugestimmt haben.

Lies mal hier:

http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/kuendigung/050316-VIII-ZR-14-04-vertragspartner.html

Ich hoffe das hilft dir weiter!
lG Kerstin

 
2 Antworten:

Nachtrag

Antwort von mamafürvier am 29.06.2008, 23:02 Uhr

Guckst du hier:

http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article3653331.html

PS: Ich finde wenn du das gelesen hast solltest du optimistisch sein.
Rede mit deinem Noch-Partner, erkläre ihm, daß er zustimmen MUSS, daß du aus dem Mietvertrag gehst und er die Wahl hat Alleinmieter zu bleiben oder auch zu kündigen um sich was Neues zu suchen.
Wenn du eine Kündigung schreibst, die NUR DICH aus dem Mietvertrag streicht, weil er nicht zustimmt dann verweise auf die Paragraphen. Macht immer Eindruck, wenn man glaubt du weißt bescheid und im Zweifelsfalle hol dir Hilfe von einem Anwalt, wenn es nötig sein sollte.

lG Kerstin

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Re: Nachtrag

Antwort von nicolh am 01.07.2008, 10:19 Uhr

ok vielen dank und er hat sich gestern schon gefreut das ich ihn fragen müße so als wenn er mein vormund wäre wegen unter 25. na mal sehen was er dazu sagt

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