Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mamafürvier am 29.06.2008, 22:55 Uhr

@nicolh (wegen Ausstieg aus dem Mietvertrag)

Der ausziehende Mieter braucht die Zustimmung des Mitmieters, ABER dieser ist zur Zustimmung verpflichtet. Stimmt er nicht zu, so kann der andere sehr wohl ausziehen und der bleibende Mieter wird de facto Alleinmieter.
Zweites ABER: Der Vermieter muss in jedem Fall zugestimmt haben.

Lies mal hier:

http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/kuendigung/050316-VIII-ZR-14-04-vertragspartner.html

Ich hoffe das hilft dir weiter!
lG Kerstin

 
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