Geschrieben von mamafürvier am 29.06.2008, 22:55 Uhr |
@nicolh (wegen Ausstieg aus dem Mietvertrag)
Der ausziehende Mieter braucht die Zustimmung des Mitmieters, ABER dieser ist zur Zustimmung verpflichtet. Stimmt er nicht zu, so kann der andere sehr wohl ausziehen und der bleibende Mieter wird de facto Alleinmieter.
Zweites ABER: Der Vermieter muss in jedem Fall zugestimmt haben.
Lies mal hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/kuendigung/050316-VIII-ZR-14-04-vertragspartner.html
Ich hoffe das hilft dir weiter!
lG Kerstin
- @nicolh (wegen Ausstieg aus dem Mietvertrag) - mamafürvier 29.06.08, 22:55
- Nachtrag - mamafürvier 29.06.08, 23:02
- Re: Nachtrag - nicolh 01.07.08, 10:19
- Nachtrag - mamafürvier 29.06.08, 23:02
Wichtiger als der Fussball: Brauch ich hierfür nen Grund???
Kuckt hier wer? Oder seid ihr alle unterwegs?
Gehöre wahrscheinlich nun auch zu euch!!
Ist das noch normal? (Ex Freund)
Kindermund
Wo kommt ihr denn ale her?
Was haltet ihr davon???
Singe mit Kind-Angebote
Vater verletzt meines Erachtens seine Mitteilungspflicht - wie seht IHR das ?