Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 30.06.2008, 16:16 Uhr

Eigenartige Rechnung und Lesart des Gesetzes... :-)

Hi Pinky,

schlicht und einfach falsch.

Nehmen wir einmal an, Du erhältst monatlich 150,- € ergänzend von der Arge. Das sind dann auschließlich Wohnzuschüsse, weil die Einkommen zunächst auf die Regelsätze angerechnet werden.
600,- € Guthaben / 12 Monate = 50,- € im Monat. Nebenkostenabrechnungen sind im Grunde genommen Bereinigungen der im Voraus gezahlten Miete. "Eigentlich" hättest Du monatlich 50,- € weniger zahlen müssen - genau genommen. Und die Arge hätte dann statt 150,- € nur 100,- € zugeschossen. Ergo hat die ARGE das Guthaben bezahlt, und deshalb steht der Arge auch dieses Guthaben vollständig zu (die Besonderheit vom Warmwasseranteil lasse ich jetzt mal weg, weil das auch nicht unbedingt bundeseinheitlich geregelt ist und das ganze jetzt unnötig verkompliziert).

Nein, alle Fälle, bei denen das Nebenkostenabrechnungsguthaben nicht von der Arge vereinnahmt wird, sind zu 99,99% schwere Sachbearbeiterfehler. Das Ärgerliche dabei ist, daß gerade solche Fälle sich wie ein Lauffeuer herumsprechen, und wenn man dann korrekt arbeitet, muß man sich oft noch Unverschämtheiten anhören. Unfähigkeit ist noch das geringste, was einem dannj angedichtet wird...

So, Pause zuende, ich muß noch einen Fall durchprüfen...

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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