Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Benedikte am 12.12.2011, 23:12 Uhr

durchaus

Vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit kann durchaus abgewichen werden- wenn es denn einen Grund gibt. Nicht, weil man einfach schwatzhaft oder jemand anders neugierig ist. Aber wenn dein Kind verwahrlost ist, blaue Flecken hat- dann kann die Lehrerin das durchaus mit dem Jugendamt oder gleich der Polizeit besprechen. Wenn ein Kind von Missbrauch erzaehlt-oder es dafuer Anzeichen gibt-dann darfst Du nicht erwarten, dass die Lehrerin das fuer sich behaelt. Kurzum- wenn die Weitergabe von Informationen dem ;Kindeswohl dient und die dritte Person ein dienstliches Interesse hat oder Recht auf Wissen, dann kann die Lehrerin das sehr wohl machen. Und da ist es auch egal, ob Du den oder die dritte kennst. aber einfach aus Daffke gegenueber Leuten, die kein Recht auf Wissen haben- nein. Und da ist es auch egal, ob Du die dritten kennst oder nicht- Lehrer duerfen auc Deinen Nachbarn, die Dich kennen, nichts ueber Dein Kind sagen. Abgesehen von der Rechtslage- einer meiner Söhne hat sich eine Zeitlang schwer danebenbenommen- da sind wir immer einbestellt worden- und ich bin hundert pro sicher, dass die Lehrerin sich über den ausgelassen hat. denn immer, wenn sie uns den Kopf wusch, sprach sie von " wir hier meinen". Und da muss ich sagen- das finde ich auch total normal und richtig wenn die sich untereinander austauschen und abstimmen, wie sie vorgehen. FRage ist nur, ob Dir das für Deinen all weiterhilft. Wenn Das Wohl deines Kindes jedenfalls gefährdet ist, kannst Du nicht auf schweigepflicht hoffen. Benedikte

 
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