Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kolkrabe am 04.02.2017, 22:30 Uhr

Dass Du in Elternzeit bist

bedeutet ja nicht, dass du dich nicht bewerben kannst.
Darüber hinaus werden alle Ämter sowieso erst einmal schauen, wieviel Geld dein Ex bezahlen muss.
Er hat also nichts gewonnen, und du kannst nicht "freiwillig" auf Unterhalt verzichten, damit du von öffentlichen Geldern finanziert wirst.

Dass der Ex zahlen muss, würde mich auch traurig stimmen. Zumindest solange, bis mir klar werden würde, dass du nun die Hauptlast trägst - und er nun einmal AUCH Verantwortung für dich und EUER Kind trägt!!!!!

 
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