Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von veralynn am 09.08.2010, 18:32 Uhr

das habe ich gerade ergoogelt

ein artikel von 2008:

"Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist nunmehr auch im Gesetz verankert worden.

Mit der Zeit wurden immer mehr Formen der Gewalt verurteilt und zum Teil unter Strafe gestellt: Zuerst durfte sich nicht mehr der Lehrherr an seinem Lehrling vergreifen, dann der Ehemann an die Ehefrau und sodann der Lehrer seinen Schüler verprügeln.

Der nächste Bereich ist der zwischen Eltern und ihren Kindern. Der § 1631 Abs. 2 BGB, der Züchtigungsparagraph, ist geändert wurden. Er lautet jetzt: "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung" (§1631 II BGB): "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Bedeutende Erziehungsgrundsätze wie Förderung, Respekt und Fürsorge werden hier betont. Gewalt als Erziehungsmittel hat ausgedient. Die Misshandlung und der sexuelle Missbrauch von Kindern erfüllen Straftatbestände. Dieses Gesetz stammt von November 2000. Ein neues Erziehungsleitbild wird angestrebt, einem Bewusstseinswandel soll auch im Gesetz Rechnung getragen werden."

die frage ist halt, wo fängt gewalt an? gehört eine ohrfeige in den augen des gesetzgebers auch dazu? versteht einer den artikel genau?

 
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