Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Loean am 09.08.2010, 18:12 Uhr

ACHTUNG: Schweiz - ganz andere Rechtslage

Hallo Veralynn

ACHTUNG - Schweiz

du kannst leider die rechtslage in Deutschland nicht mit der Rechtslage in der Schweiz vergleichen. In der Schweiz darf! man sein Kind schlagen - solange es angemessen ist .... :-(((

In der Schweiz darf man als minderjährige Mutter sein Kind auch nicht behalten, wenn die Eltern nicht wollen und muss es zur Adoption freigeben .... und es gibt nicht eine legale Möglichkeit, dagegen anzugehen .... :-(((( (selber erlebt mit einer jungen Frau, die 2 Monate nach der Entbindung volljährig wurde - Kind weg, mutter hat mittlerweilen den 4. Suizid-Versuch knapp überstanden)

Ich würde ihr zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt, der sich gut mit Familienrecht (auch auf kantonaler Ebene - da gibt es u.U. grosse Unterschiede) raten....
Begleiteter Umgang ist sehr schwer zu erreichen und ist normalerweise auch nur für eine kurze Zeit.

ganz liebe Grüsse aus dem Berner Hinterland
Loean

 
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