Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 04.03.2015, 14:05 Uhr

@Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist,

Richtig, wenn sie weg ist, dann hat sie das getan was Frau Bader aus dem Rechtsforum "Tatsachen schaffen" nennt. Du musst VORHER schriftlich darlegen, dass du nicht einverstanden bist. Sonst wirst du gelackmeiert.

 
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