Geschrieben von Mami-Franzi19 am 02.07.2012, 20:50 Uhr |
Bedarfsgemeinschaft SLG II
Wenn du ALG2 meinst..
Es KANN 1 Jahr lang sein Einkommen nicht mit einbezogen werden, aber nach diesem jahr müsst ihr BEWEISEN das ihr KEIN Paar seid, sonst wird sein Gehalt auf dein ALG2 angerechnet. Geht nicht bei GEMEINSAMEN Kindern.
Hab darüber schonmal gegooglet. Hört sich für mich so an als ob ihr die "belügen" müsstest und behauptet ihr wärt kein paar, aber ich glaube da kann es auch passieren das sie das kontrollieren.
ruf doch einfach mal an und frag blöd nach, ob das angerechnet wird.
- Bedarfsgemeinschaft SLG II - Mimo 02.07.12, 16:18
- Re: Bedarfsgemeinschaft SLG II - taram 02.07.12, 16:28
- Re: Bedarfsgemeinschaft SLG II - mf4 02.07.12, 16:32
- Re: Bedarfsgemeinschaft SLG II - Mami-Franzi19 02.07.12, 20:50
- Was das SGB sagt... - shinead 02.07.12, 22:25