Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 02.07.2012, 16:32 Uhr

Bedarfsgemeinschaft SLG II

Von der Regelung hab ich gehört aber ich wüßte keinen Fall bei dem das Einkommen des Partners nicht ins SGB2 gerechnet wird.

Hier:
http://www.alg2-hartz4.de/index.php?Itemid=50&id=18&option=com_content&task=section

... lese ich auch nichts anderes.

Falls ich falsch liege hätte ich gern mal einen § im SGB wo man dazu was konkretes nachlesen kann.

 
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