Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von taram am 02.07.2012, 16:28 Uhr

Bedarfsgemeinschaft SLG II

Sozialamt gibt es eigentlich nicht mehr, du meinst sicher ALG II ???
Wenn ja, dann könntet ihr das mit dem 1 Jahr ohne das ihr füreinander einsteht, durchziehen. Jedoch muss er danach für euch aufkommen. Da sein Verdienst für 6 Personen nicht ausreichen wird, werdet ihr zusammen dann wieder ALG II beantragen müssen - vielleicht reicht auch Wohngeld und Kinderzuschlag. Hast du eine Arbeit? Und dein Freund kann aufgefordert werden, sich eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.

 
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