Geschrieben von taram am 02.07.2012, 16:28 Uhr |
Bedarfsgemeinschaft SLG II
Sozialamt gibt es eigentlich nicht mehr, du meinst sicher ALG II ???
Wenn ja, dann könntet ihr das mit dem 1 Jahr ohne das ihr füreinander einsteht, durchziehen. Jedoch muss er danach für euch aufkommen. Da sein Verdienst für 6 Personen nicht ausreichen wird, werdet ihr zusammen dann wieder ALG II beantragen müssen - vielleicht reicht auch Wohngeld und Kinderzuschlag. Hast du eine Arbeit? Und dein Freund kann aufgefordert werden, sich eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.
- Bedarfsgemeinschaft SLG II - Mimo 02.07.12, 16:18
- Re: Bedarfsgemeinschaft SLG II - taram 02.07.12, 16:28
- Re: Bedarfsgemeinschaft SLG II - mf4 02.07.12, 16:32
- Re: Bedarfsgemeinschaft SLG II - Mami-Franzi19 02.07.12, 20:50
- Was das SGB sagt... - shinead 02.07.12, 22:25