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Geschrieben von kruemmelfamily4x am 22.09.2010, 11:33 Uhr

BRAUCH MAL EURE HILFE::DRINGEND::BIN KO

kann vater eines kindes..der weder sorge- noch umgangsrecht hat...das kind bekommen..bekam gerade brief von seiner anwältin...das angeblich kind gesagt hat bei besuch möchte zu ihm...mir gegenüber aber sagte ne niemals....bin total fertig..und das wo im 5 monat schwanger...
ps. zahlt auch seit 2003 kein unterhalt mehr..da hartz 4 fall

 
9 Antworten:

Re: BRAUCH MAL EURE HILFE::DRINGEND::BIN KO

Antwort von Joni76 am 22.09.2010, 11:37 Uhr

Sorry, aber seit Du im Schwange-wer-noch mit Deinen Fotos aufgeflogen bist, glaub ich nichts mehr...papaschlumpf. Wenn es stimmt, dann geh zum Anwalt und lass Dich beraten.

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Re: BRAUCH MAL EURE HILFE::DRINGEND::BIN KO

Antwort von nefertari am 22.09.2010, 11:38 Uhr

Hallo,

erstmal wären längere Sätze und mehr Infos sehr hilfreich.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Vater des Kindes kein Sorge- und Umgangsrecht? Wieos ist das Kind dann bei ihm? Dann hat er doch Umgang?

Wie alt ist das Kind?

Und wenn das Sorgerecht bei dir liegt kann seine Anwältin gerne weiter Briefe schreiben, passieren wird erstmal nicht, es sei denn er stellt bei Gericht nen Antrag auf Sorgerecht. Und dann wird erstmal alles geprüft, begutachtet und so weiter. Und wenn das Kind schon die ganze Zeit bei dir gelebt hat, dann musst du dir aber schon schwer was zu Schulden kommen lassen, damit er überhaupt den Hauch einer Chance hat.

Also ganz ruhig und durchatmen.

Hast du denn auch eine Anwältin?

Gern auch PN.

Lg Lena

P.S. Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun.

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Re: BRAUCH MAL EURE HILFE::DRINGEND::BIN KO

Antwort von kruemmelfamily4x am 22.09.2010, 11:50 Uhr

habe aus gutmütigkeit ihn letzes weihnachen das 1 mal für paar tage kinder überlassen...ging ganz gut...sommer wieder und gerade kam brief von seiner anwältin..mit text...das er die jüngere 10 jährige gern hätte...seine 2 mit mir sind 13+10...
angeblich hätte sie es ihm gegenüber gesagt...
kann mir aber nicht vorstellen..denn dann würde sie 300km von uns leben...

OK VERSTEHE ICH RICHTIG::AUCH ANWALT NEHMEN ????

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Re: BRAUCH MAL EURE HILFE::DRINGEND::BIN KO

Antwort von nefertari am 22.09.2010, 12:01 Uhr

Hallo,

erstmal bitte keine Großbuchstaben...Schreien ist nicht notwendig und auch nicht höflich...

AUs Gutmütigkeit? Du weist aber schon, dass die Kinder ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater haben? Habt ihr keine Umgangsregelung. Und wenn nein warum nicht? Spricht bei Ihm etwas gravierendes dagegen?

Das heißt die beiden Kinder leben auch schon die anzen 10+13 Jahre bei dir? Dann ist es eher unwahrscheinlich, dass die Jüngere umzieht. Hast du mal beim JA in der Sorgerechtsabteilung Auskünfte eingeholt? Mir haben die damals super geholfen,

Und ansonsten auch einen Anwalt aufsuchen und dich zumindest mal beraten lassen.

Lg Lena

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Re: BRAUCH MAL EURE HILFE::DRINGEND::BIN KO

Antwort von kruemmelfamily4x am 22.09.2010, 12:21 Uhr

nein bis zum 6 und 3 der kinder zusammen..seit dem bei mir...
vater hat noch ein kind heute 23..was er damals oft schlug und demütigte...dadurch von ihm weg ins heim kam..waren da schon getrennt..nun meint er hätte sich geändert..könnte für celine..so heisst sie..sorgen...och man nicht so einfach...denk hilft nur jugendamt und anwalt...
aber hab grosse angst...das er kind einfach wegholt

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Du brauchst mir keine unhöflichen PNs zu schreiben

Antwort von Joni76 am 22.09.2010, 13:05 Uhr

Ganz ehrlich....wenn jemand hier unter verschiedenen Nicks postet und dann auch noch auffliegt...nee danke.

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Re: Du brauchst mir keine unhöflichen PNs zu schreiben

Antwort von kruemmelfamily4x am 22.09.2010, 13:22 Uhr

warum darf man namen nicht ändern..und die meissten wissen..warum neuer nick....und du hast angefangen..mich als lügner hinzustellen..wollte nur rat haben..aber egal..merk ja gibt nur ärger wenn man was wissen möchte..oder hoilfe braucht

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Mir eh egal

Antwort von Joni76 am 22.09.2010, 13:31 Uhr

Geh zum Anwalt und lass Dich beraten.

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Re: BRAUCH MAL EURE HILFE::DRINGEND::BIN KO

Antwort von Keldana am 22.09.2010, 16:59 Uhr

Wenn der einzige Grund ist "Tochter möchte zum Vater", dann wird diesem das Gericht nicht folgen.

Kind hat schon lange bei der Mutter gelebt, es gibt ein Geschwisterchen (bald 2) ... ne ne ... das klappt nicht, wenn NUR das vorliegt.

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