Geschrieben von Einstein-Mama am 22.09.2010, 8:13 Uhr |
Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
irgendwas geregelt?
klar für mich ist, dass berkel die kinder bekäme (oh graus!)
und dass die gesetzl. erbfolge einsetzen würde.
das heißt, mein haus (welches durch meine lv abgesichert ist) würde an meine kinder gehen.
ABER, kann ich jemand anderes ausser berkel als verwalter einsetzen, bis meine jungs volljährig sind?
und wie wird das dann verwaltet?
und von was werden evtl. anfallende kosten bezahlt?
habt ihr da irgendwie vorgesorgt?
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von Patti1977 am 22.09.2010, 8:44 Uhr
noch nicht, ich grübel über den selben fragen. hab aber 2 kinder von 2 vätern. allein der gedanke an die wohnsituation hier im haus ist schon lustig.
ich habe vor meine mutter als verwalter einzusetzen oder sie als haupterben. das weiß ich noch nicht. klar müsste meine mutter dann die kinder auszahlen. auch blöd. meine mutter hat keine weiteren kinder also fiele alles wieder an meine kids zurück, wenn sie mal stirbt. wäre ne sichere variante. oder beide väter als verwalter.
Kosten würden über eine Vermietung gedeckt werden oder sie wohnen hier, dann sind es halt normale Nebenkosten.
Das einzige, was geregelt ist, ist dass das Haus schuldenfrei ist bei meinem Tod. Wenigstens etwas.
Verkaufen kann es kein KV allein, da ja beide Kinder Erben sind. Verkauf ist auch kaum möglich, da es eine Wohnungseinheit auf dem Grundstück meines Opas ist. Kauft eh keiner bei der Konstellation.
Meine Denke ist, dass meine Schwester hier einzieht (was sie auch tun würde), beide Kids beim entsprechendem Papa wohnen und Mama Miete verwaltet. Das wär die beste Variante. ;-)
Mir wäre es wichtig, dass meine Kinder auch Kontakt zueinander haben. Wie das zu regeln ist, keine Ahnung.
lg
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von Fru am 22.09.2010, 8:46 Uhr
Da ich nichts außer mein Kind habe (und das logischerweise zum Papa kommt) mache ich mir über sowas keine Gedanken...
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von babyproject am 22.09.2010, 8:49 Uhr
Habe die gleiche Situation wie Du, mein Haus ist auch durch ein LV abgesichert und sollte mir was passieren, sollen meine Jungs das Haus bekommen, ich habe meine Eltern erstmal eingesetzt bis zur Volljährigkeit, beim Großen sind es noch 4 Jahre, beim Kleinen noch lang.
Kann natürlich mit Eltern auch was sein, dann ist beim Großen sein Dad (wir haben gemeinsames Sorgerecht) natürlich berechtigt, beim Kleinen nicht, aber wie sich das vermeiden liesse dann keine Ahnung. Geschwister einsetzen vielleicht. Ich könnte meinen Geschwistern da voll vertrauen, mein Bruder ist auch noch jünger von dem her...
Hast Du Geschwister, denen Du das übertragen könntest im Falle eines Falles?
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von Dinchen16012009 am 22.09.2010, 8:51 Uhr
ICh hab nichts gemacht!
Falls mir was passiert, hat Exmänne mir schon zugesichert, das meine Große bei meinem Mann bleiben kann.
Werd es mir aber noch schriftlich geben lassen.
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von +emfut+ am 22.09.2010, 8:51 Uhr
Natürlich kann man jemand anderen einsetzen. Wenn dabei Kosten anfallen, wären die aus dem Erbe zu decken. Günstiger wäre es, wenn man jemanden findet, der es "für lau" macht.
Ich selber habe nichts mehr zu vererben, deswegen habe ich da momentan nichts geregelt. Aber meine Eltern haben explizit meine Schwester als "Vermögensverwalter" für das Erbe meiner Kinder eingesetzt. Sie haben Angst, daß sich sonst der KV alles unter den Nagel reißt, falls ich dann auch sterbe, bevor die Kinder 21 (das haben meine Eltern so festgelegt) sind - und ich kann die Angst verstehen. Meine Schwester kann das sowieso viel besser als ich. Meine Schwester ist vom Fach und daher auch generell als "Erbverwalter" vorgesehen bzw. als gesetzlicher Betreuer, falls meine Eltern nicht mehr "handlungsfähig" sind. Und falls ich jemals wieder zu Geld kommen sollte, werde ich auch meine Schwester einsetzen als Verwalter, bis die Kinder 21 sind oder so.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von Einstein-Mama am 22.09.2010, 9:25 Uhr
meine familie fällt komplett weg.
ich hätte allerhöchstens einen vertrauenswürdigen onkel, der es auch nicht nötig hätte irgendwas zu mauscheln.
ich denk mal genau darüber nach und werde dann schnellstens eine lösung finden.
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von Curly-Cat am 22.09.2010, 9:30 Uhr
Gemauschel kommt in den besten Familien vor, da würde ich nichts drauf geben. Hier im Bekanntenkreis eine große Vorzeigefamilie, immer mit allen im Urlaub gewesen, Familienfeiern waren immer glückliche Events. Nun ist die Oma gestorben und der Opa wollte die Mietshäuser möglichst schnell loswerden. Nun ist jeder mit jedem böse, keiner gönnt dem anderen was, jeder hat Angst ums eigene Geld. Ein Drama...
Ich habe nichst geregelt, außer das mein Bruder mein Kind bekommt, mit dem Rest sollen sie machen, was sie wollen.
einstein
Antwort von vallie am 22.09.2010, 9:31 Uhr
ich stelle mich als verwalterin zur verfügung.
und du verwaltest meine tacken.
so mit allen lv´s sind das doch ein paar, nicht daß val´s vater da zugriff bekommt, vor allem wenn ich mit mann das zeitliche segne....
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von LeRoHe am 22.09.2010, 9:38 Uhr
unsere gemeinsame Wohnung ist durch LV´s abgesichert.
Sollte ich (gott bewahre) vor meinem Mann ableben, und mein Sohn ist noch minderjährig, geht das Sorgerecht (stelle ich mir zumindest so vor und habs handschriftlich aufgesetzt) je zur Hälfte an meinen Mann (der noch kein Adoptivvater ist, was aber noch folgt) und an meine Mutter.
Gibts uns beide nicht mehr, bekommt Sohn alle bestehenden LV´s, damit ist die Wohnung abbezahlt und der Bub wäre für mehrere Jahre "versorgt".
Anhang....
Antwort von LeRoHe am 22.09.2010, 9:39 Uhr
Bub wäre mehrere Jahren "versorgt", das volle Sorgerecht bekäme meine Mutter.
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von RainerM am 22.09.2010, 9:48 Uhr
Normalerweise wird bei minderjährigen Kndern dann auch ein Amtsvormund / oder Beistand bestimmt, der auf die Interessen der Kinder achtet.
Du kannst ja auch bestimmen, dass die Kinder erst bei Volljährigkeit über das Haus verfügen.
Sollte aber die Familie in Not geraten, und eine "Verwertung" des vermögens auch dem Kinderwohl dienen, dann kann man im Vorwege eh nichts tun, egal wer die Verantwortung für das Kindesvermögen hat.
Re: Habt ihr für den evtl. Fall Eures Ablebens
Antwort von RainerM am 22.09.2010, 9:55 Uhr
Eine Bekannte ist früh verwittwet und selbst ca 10 Jahre nach dem Tode ihres Ehemannes musste sie vor dem Amt nachweisen, wie das Vermögen (der Erbanteil des Kindes am gemeinsamen Haus der Eltern) von ihr angelegt wird.
Sie kann das geld nicht einfach so ausgeben und anchweisen, dass das geld akzeptabel kapitalbringend und sicher angelegt ist.
Spekulative Geldanlagen sind ausgeschlossen.
Als sie das Haus verkaufen wollte, da sie Arbeit&Kosten nicht mehr auf sich nehmen wollte/konnte, musste das genehmigt werden.
Die haben dann inzwischen eine Eigentumswohnung erworben, so dass es für beide eine gute Lösung ist.
Das ist doch eine Möglichkeit
Antwort von +emfut+ am 22.09.2010, 9:57 Uhr
Ich vertraue meiner Schwester - als unsere Oma starb haben wir das prima hinbekommen und keine hat sich über's Ohr gehauen gefühlt. ich bin zuversichtlich, daß das auch bei meinen Eltern klappt. Und wenn ich abnibbel sowieso - dann geht es ja um die Kinder, und ich glaube schon, daß da so ein Beschützerinstinkt erwacht, wenn sie für die verantwortlich ist.
Aber wenn ich ihr nicht vertrauen würde, würde ich eine Freundin oder einen Freund darum bitten, das für mich zu tun.
Re: einstein
Antwort von RainerM am 22.09.2010, 11:04 Uhr
Kindesvermögen wird dann amtlich von einem Rechtspfleger (Amtsvormund) "bewacht".
Siehe Postings weiter unten.