Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ikmam am 16.03.2012, 14:16 Uhr

Auflösung !

Hi Savanna !

Wollte gerade eben posten ;-)

Ich habe heute früh mit der Kindergeldstelle telefoniert.

Was für uns als erstes zählt und damit jede weitere Rechnung überflüssig macht, ist wie Du schon sagtest die 140-€-Grenze. Also: Ein Kind, das über 140€ "Einkommen" (Unterhalt) bekommt, fällt auf jeden Fall aus dem Kinderzuschlag raus.

Wenn´s weniger wäre, würde dann das Einkommen der Eltern interessant werden - hier entfällt es glücklicherweise, meine sind drüber.

Dir nochmal vielen Dank und LG,
Silke

 
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nochmals Bleigießen wegen Auflösung :-)

Hab mich grad nochmal mit Lukas higesetzt und das Bleiergebnis ins Licht gehalten. Auch im Schatten sieht es aus wie ein Herz mit Flügeln. Das war auch sofort Lukas Aussage :-) Na, denn bin ich ja mal auf das was da kommen mag gespannt ...

von bikermouse66 01.01.2008

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Stichwort: Auflösung

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